Braunschweig. Auf Anregung des Stadtbezirksrates Weststadt führt die Stadt Braunschweig auf der Elbestraße im Bereich der Querungsstelle zum Haus der Talente Tempo 30 ein. Sehbehinderten oder blinden Personen soll so ein möglichst ungefährliches Queren der Straße ermöglicht werden. Das teilt die Verwaltung in einer Stellungnahme im Rahmen der Stadtbezirksratssitzung am 24. Juni mit.
Ursprünglich hatte der Stadtbezirksrat auf Antrag der SPD-Fraktion für den gesamten Bereich der Elbestraße von der westlichen Einmündung Rheinring bis zur Weserstraße Tempo 30 gefordert. Dies sei aber laut Verwaltung nicht möglich. Laut der Straßenverkehrsordnung müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die innerorts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h zu reduzieren. Dies sei beispielsweise möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteige.
Keine Gefahrenlage auf der gesamten Strecke
Eine solche Gefahrenlage könne nicht für die gesamte Länge der Elbestraße zwischen Rheinring und Weserstraße bejaht werden. Im Abschnitt des Nachbarschaftszentrums Haus der Talente, welches in der Bevölkerung sehr gut angenommen werde, sei dies aber möglich. Die Zusammensetzung der Nutzer dieses Hauses sei recht vielfältig. Eine dieser vielen Nutzergruppen sei der Blinden- und Sehbehindertenverein, der dort regelmäßig seine Treffen veranstalte. Bei der Anreise zum Veranstaltungsort werde von vielen Mitgliedern die Stadtbahnlinie 3, Haltestelle Saalestraße, genutzt. Daher wolle man hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung einführen.
Auch eine weitere Anregung des Stadtbezirksrats wolle die Verwaltung aufgreifen und an der Verengung auf der Elbestraße im Bereich Ilmweg das Verkehrszeichen "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" anbringen.
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