Braunschweig. Anfang Februar dieses Jahres wurde bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht die Sperrbezirksverordnung der Stadt Braunschweig in weiten Teilen für unwirksam erklärt hat. Wie aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig hervorgeht, wurde dies nun auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Nun müsse man neu planen.
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 22. Oktober, zugestellt am 8. November, die Nichtzulassungsbeschwerde der Polizeidirektion Braunschweig zurückgewiesen und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt. Demnach sei die vormalige Sperrgebietsverordnung aus dem Jahr 2022 in weiten Teilen unwirksam. Mit dem Beschluss sei ein über mehrere Jahre dauerndes Verfahren abgeschlossen.
"Sicherung des öffentlichen Anstands"
Die Polizei sieht die Entscheidung überraschenderweise nicht nur negativ. "Die Polizeidirektion Braunschweig begrüßt die Entscheidung in Hinblick auf die nun geschaffene Rechtsklarheit. Erstmals in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland werden durch höchstrichterliche Rechtsprechung die formellen und materiellen Vorgaben für eine Sperrgebietsverordnung zur Gefahrenabwehr bei Prostitutionsbetrieben hinreichend konkretisiert", heißt es in der Pressemitteilung. Dies helfe der Polizei bei der zukünftigen Ausgestaltung von Sperrgebietsverordnungen zum Jugendschutz und der Sicherung des öffentlichen Anstands.
Beide Gerichte würden die Ansicht der Polizeidirektion Braunschweig teilen, dass zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands bei dem Betrieb von Prostitutionsbetrieben Sperrgebietsverordnungen erlassen werden können. Die nun festgelegten formellen und materiellen Bedingungen für eine Verordnung seien ein deutlicher Zuwachs an Rechtssicherheit für die Polizei, aber auch die Baubehörden.
Keine stadtweite Regelung möglich
Die Prüfung des Beschlusses und die Erstellung möglicher neuer, gebietsbezogener Verordnungen werde aufgrund des Umfangs der Rechtsdogmatik einige Wochen in Anspruch nehmen. Schon jetzt könne mitgeteilt werden, dass eine erneute stadtweite Regelung aufgrund der jüngsten Rechtsprechung nicht möglich sei, sodass die neuen Verordnungen vermutlich nur Teile des Stadtgebietes betreffen werden. Die Einzelheiten hierzu werden nun erarbeitet.
mehr News aus Braunschweig