Braunschweig. Teile des Entwurfs des neuen niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms (LROP), die sich auf die Regelung von Art und Umfang von Angeboten und Einrichtungen des Einzelhandels beziehen, sind nach Ansicht der Stadtverwaltung methodisch und inhaltlich nicht sachgerecht und benachteiligen einseitig die Oberzentren.
Die Verwaltung schlägt den Ratsgremien deshalb vor, mit der Forderung nach grundlegender Überarbeitung des Entwurfs gegenüber dem Land Niedersachsen Stellung zu beziehen. Das Land betreibt derzeit die Änderung des LROP und hat die Kommunen zur Stellungnahme aufgefordert.
Nicht passend
"Die neu formulierten Grundsätze und Ziele berücksichtigen nicht die herausgehobene Bedeutung und Funktion der Oberzentren", erläutert Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. Zum Teil werde gar nicht zwischen Mittel- und Oberzentren differenziert. "Das führt dazu, dass oberzentrale Funktionen, die sich von mittelzentralen wesentlich unterscheiden, in nicht hinnehmbarem Umfang eingeschränkt werden." Bei der Bestimmung des so genannten Verflechtungsbereiches – das ist der räumliche Bereich, in den eine Stadt mit ihren zentralen Funktionen ausstrahlt – differenziert der Entwurf nicht zwischen Ober- und Mittelzentren. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit, die obendrein mit dem Verflechtungsbereich gleichgesetzt wird. Leuer: "Die Realitätsferne der Annahmen zeigt sich für Braunschweig zum Beispiel darin, dass die Stadtteile Stöckheim und Melverode auf der Erreichbarkeitskarte dem Mittelzentrum Wolfenbüttel zugeordnet sind, was definitiv nicht der Bevölkerungsausrichtung entspricht."
"Verschlechterung der Planungsfreiheit"
Entsprechend geht das so genannte Kongruenzgebot einseitig zu Lasten der Oberzentren, denn das Einzugsgebiet eines neuen Einzelhandelsgroßprojektes darf den maßgeblichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreiten. Der Stadtbaurat: „Würde das Kongruenzgebot in der vorliegenden Form wirksam werden, so würde dies für Braunschweig und andere Oberzentren eine tatsächliche Verschlechterung der Planungsfreiheit mit sich bringen. Einzelhandelsgroßprojekte wie zum Beispiel die Schlossarkaden könnten zukünftig aus landesplanerischen Gründen nicht mehr realisiert werden.“ Dieser Punkt der Änderung des LROP könne deshalb so in keinem Fall akzeptiert werden.
Einig mit anderen Oberzentren
In ihrer Kritik an der vorgesehenen Neuregelung ist sich die Stadt Braunschweig einig mit anderen Oberzentren des Landes, insbesondere auch mit Wolfsburg und Salzgitter. Die Frist zur Stellungnahme endet am 14. November; das Land hat aber zugesichert, etwaige Änderungen der Stellungnahme durch Gremienbeschlüsse nachträglich zu berücksichtigen. Die Vorlage der Verwaltung wird am 12. November zunächst im Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) behandelt. Nächstes Gremium nach dem PlUA ist der Verwaltungsausschuss, bevor der Rat am 27. November entscheidet.
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