Erklärung der Grünen Ratsfraktion zum Urteil des OVG Lüneburg


| Foto: Grüne Braunschweig



Braunschweig. Zum Urteil des OVG Lüneburg zur Aufhebung der Veränderungssperre im Gewerbegebiet Thune äußert sich Holger Herlitschke, Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion in Braunschweig wie folgt:

"Aus unserer Sicht ist das Urteil des OVG Lüneburg völlig unverständlich. Natürlich haben wir es in Thune, wie Stadtbaurat Leuer richtig ausgeführt hat, mit juristischem Neuland zu tun. Das Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans für das Gewerbegebiet in Thune ist in Deutschland sogar einmalig, weil es hier um Regelungen für radioaktive Abfälle innerhalb eines B-Plan-Verfahrens geht. Vergleichbar ist dies höchstens mit Planungen für sog. "Störfallanlagen", zu denen atomare Anlagen aber eben nicht gehören.
Wenn das keine außergewöhnliche Sach- und Rechtslage ist, was denn dann? Rechtssicherheit muss bei einem solchen Verfahren oberste Priorität haben und ohne vergleichbare Präzedenzfälle führt das natürlich zwangsläufig zu einer Verlängerung des B-Plan-Verfahrens.
Ich fürchte, das Gericht hat diesen Umstand womöglich nicht ausreichend gewürdigt! Dass die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen wird, ist vor diesem Hintergrund mindestens genauso unverständlich wie das Urteil selbst. Ich bin voll und ganz auf Seiten der Verwaltung, wenn sie gegen diese Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegt! Darüber hinaus muss die Diskussion auch innerhalb von Verwaltung und Politik nun intensiv weitergehen. Wir hoffen, dass es dazu bereits in der nächsten Sitzung des zuständigen Planungs- und Umweltausschuss am 20. Mai ausreichend Gelegenheit geben wird.“


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