Braunschweig. Am morgigen Dienstag startet vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 22-jährigen Mann. Ihm wird räuberische Erpressung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Dabei soll der Mann unter anderem mit einer Schreckschusspistole auf den Kopf einer Frau gezielt haben. Dies geht aus einer Pressevorschau des Braunschweiger Landgerichts hervor.
Demnach habe sich der Angeklagte am 8. März dieses Jahres per Telefon eine Frau zur Vornahme sexueller Handlungen gegen Zahlung von Geld (300 Euro) zu sich nach Hause bestellt. Im Verlauf des verabredeten Arrangements habe der Angeklagte die Zeugin absprachewidrig aufgefordert, ohne Benutzung eines Kondoms fortzufahren. Das habe die Frau, abgelehnt. Daraufhin habe der Angeklagte von ihr das Geld zurückverlangt. Als die Frau die Herausgabe des Geldes verweigert und auf die Klärung durch die Polizei verwiesen habe, sei der Angeklagte in ein anderes Zimmer gegangen und anschließend mit einer geladenen Schreckschusspistole in das Schlafzimmer zurückgekehrt. Mit dem Finger am Abzug habe der Angeklagte mit der geladenen Schreckschusspistole auf den Kopf der Frau gezielt und von ihr die Hälfte des Geldes zurückgefordert. Aus Angst habe die Frau dem Angeklagten das Geld zurückgegeben und sei seiner Aufforderung, schnell zu verschwinden, bevor er ihr in den Kopf schieße, gefolgt.
Bei dem anschließenden Eintreffen von vier zivilen Polizeibeamten habe der Angeklagte in der rechten Hand eine Pistole aus dem Fenster gehalten und ein Magazin in die Waffe eingeführt. Der polizeilichen Aufforderung, die Schusswaffe beiseite zu legen und das Haus mit erhobenen Händen zu verlassen, sei der Angeklagte nicht nachgekommen. Auch den weiteren Aufforderungen durch die Polizei habe der Angeklagte nicht Folge geleistet, um sich auf diese Weise der Festnahme zu entziehen.
Die Verhandlung wird am 13. Juli fortgesetzt.
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