Flexi-Rentengesetz: So bekommen pflegende Rentner mehr Geld

Der SoVD-Kreisverband Braunschweig klärt über das Flexi-Rentengesetz auf.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Wer als Rentnerin oder Rentner die häusliche Pflege von Angehörigen übernimmt, kann damit seine Rente aufbessern – das sogenannte Flexi-Rentengesetz macht’s möglich. Wie das genau funktioniert, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) Braunschweig in einer Pressemitteilung.


„Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die häusliche Pflege vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet wird“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehe, für den zahle die Pflegekasse automatisch Rentenbeiträge ein. „Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen dann die Altersrente, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird“, erklärt Bursie.

Gleichzeitig ändere sich ab diesem Zeitpunkt jedoch die rechtliche Grundlage für die weitere Beitragseinzahlung: „Ab der Regelaltersgrenze und dem gleichzeitigen Bezug einer Vollrente tritt die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ein“, so der Regionalleiter. „Damit die Pflegekasse auch weiterhin in das Rentenkonto des Pflegenden einzahlt, darf dieser also nicht Altersvollrentner sein.“ Die Lösung sei, beim zuständigen Rentenversicherungsträger statt einer Vollrente nur eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent zu beantragen.

„Indem man so zunächst auf ein Prozent der Regelaltersrente verzichtet, kann man sich als pflegender Angehöriger die zusätzlichen Rentenbeiträge dauerhaft sichern“, macht Bursie deutlich. Diese Beiträge könnten den Rentenanspruch dann immer mit Wirkung zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.

Der SoVD in Braunschweig könne im Rahmen einer individuellen Beratung berechnen, wie hoch der Vorteil im Einzelfall ausfalle. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle Fragen rund um das Thema Rente und übernehmen auf Wunsch auch den nötigen Schriftverkehr. Der SoVD ist unter 0531-480 760 oder auf www.sovd-braunschweig.de erreichbar.


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