Braunschweig. Die Zielfahnder der Zentralen Kriminalinspektion haben unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Festnahme und Überführung eines ehemaligen Braunschweiger Rechtsanwaltes erreichen können. Gegen den gesuchten 46-jährigen Angeschuldigten wurde bereits im April 2015 Anklage zum Landgericht Braunschweig wegen Untreue und Insolvenzverschleppung erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch mitteilte, werd dem Mann vorgeworfen, als alleiniger Geschäftsführer einer GmbH in mindestens 13 Fällen Fremdgelder von Mandanten in Gesamthöhe von 286.000 Euro zur Unterhaltung weiterer von ihm betriebener Firmen veruntreut zu haben. Darüber hinaus habe er als Inhaber einer von ihm betriebenen Rechtsanwaltskanzlei in mindestens 100 Fällen Fremdgelder von Mandanten in Gesamthöhe von fast 400.000 Euro für private Zwecke verwendet. Abschließend habe der Angeschuldigte es unterlassen, einen Insolvenzantrag für die von ihm geführte GmbH zu stellen, obwohl diese erkennbar überschuldet war und die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern und Kunden nicht mehr erfüllt werden konnten.
Flucht ins Ausland
Unmittelbar nach Erhebung der Anklage flüchtete der ursprünglich im Bereich Peine wohnhafte Angeschuldigte ins Ausland. Im Rahmen eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte ermittelt werden, dass er zunächst nach Indien ausgereist und dort wohnhaft war. Durch neue Hinweise konnte festgestellt werden, dass der Angeschuldigte noch bevor das staatsanwaltschaftliche Auslieferungsersuchen von den indischen Behörden positiv beschieden werden konnte im Mai 2017 nach Thailand ausgereist war und sich offenbar dort bis Herbst 2018 aufhielt. Ein an Thailand gerichtetes Auslieferungsersuchen hatte zunächst ebenfalls keinen Erfolg, da der Angeschuldigte im September 2018 noch einmal über Sri Lanka nach Indien ausreiste. Im Oktober kehrte der Angeschuldigte nach Thailand zurück, wo er schließlich am 22. Dezember 2018 festgenommen und von den thailändischen Behörden in Abschiebehaft genommen werden konnte.
Die Überführung des Angeschuldigten nach Deutschland erfolgte am 17. Januar 2019. Das Verfahren gegen den Angeschuldigten wird zeitnah fortgesetzt werden.
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