Braunschweig. Nach dem Ausbau des Waggumer Flughafens und Kappung der Grasseler Straße warten die Anwohner im Nord-Osten der Stadt seit über zehn Jahren auf eine neue Ostumfahrung der Flughafenerweiterungsfläche. Nun könnte Bewegung in die Sache kommen. Flughafen-Geschäftsführer Michael Schwarz habe am heutigen Dienstag den Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Das teilt die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH in einer Pressemitteilung mit.
Im Oktober 2018 sei der Dialog zwischen dem Flughafen und der Planfeststellungsbehörde in Hannover über das Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss wegen des Ausbaus des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg erneut aufgenommen worden. In dem Verfahren sei es um die Prüfung schonender Alternativen zur ursprünglich geplanten Ostumfahrung der Flughafenerweiterungsfläche gegangen. Wie diese Alternativen aussehen könnten, wollte die Flughafengesellschaft auf Nachfrage nicht verraten. Die Hoheit liege jetzt bei der Landesbehörde. Diese werde die Pläne im Rahmen des regulären Verfahrens irgendwann öffentlich machen.
Der Ball liegt jetzt bei der Landesbehörde
Es seien umfangreiche Gutachten erstellt worden, die ebenso in die Untersuchung mit einbezogen wurden wie das Verkehrsgutachten der Stadt Braunschweig. Nach Abstimmung mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sei der Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss eingereicht worden. Die Behörde entscheide als Verfahrensführer über das weitere Vorgehen und werde über dieses informieren.
"Das Verfahren geht jetzt nach vielen Jahren in die letzte Phase. Seit der Wiederaufnahme der Bearbeitung haben wir uns eineinhalb Jahre intensiv mit dem Planänderungsverfahren beschäftigt ", sagt Flughafen-Geschäftsführer Michael Schwarz. Und Aufsichtsratsvorsitzender Matthias Disterheft erklärt: "Es ist zu begrüßen, dass mit der Einreichung der Unterlagen das Planänderungsverfahren eingeleitet wird"
Prüfung zumutbarer Alternativen hatte gefehlt
Die Einleitung des Änderungsverfahrens war erforderlich geworden, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg 2007 nach Klagen eines Umweltvereins und von Anwohnern geurteilt hatte, der von der Flughafengesellschaft geplante Bau einer Ostumfahrung des Erweiterungsareals als Ersatz für die Grasseler Straße sei wegen fehlender Prüfung der Trassenplanung auf zumutbare Alternativen rechtswidrig und nicht vollziehbar. Die Ostumfahrung stelle laut OVG einen "selbständig abtrennbaren Teil der Planfeststellung" dar. Daher konnte damals die Planung der Flughafenerweiterung fortgesetzt werden. Da das OVG Lüneburg keine Revision zugelassen hatte, legten die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Das bestätigte die Entscheidung der Lüneburger Richter.
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