Braunschweig. Das "Förderprogramm für Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt" wird fortgesetzt. Dies hat der Verwaltungsausschuss am gestrigen Dienstag beschlossen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Das Förderprogramm wurde von der Stadt Braunschweig und dem Stadtmarketing Braunschweig entwickelt, um neue Investitionen in Weihnachtsbeleuchtung durch die Anlieger zu unterstützen. Für die kommenden zwei Jahre stehen 20.000 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung für 2025 ist ab sofort möglich.
Beleuchtung steigert Attraktivität
"Mit der Förderung unterstützen wir engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer oder Anlieger in der Innenstadt, die durch ihre Weihnachts- und Winterbeleuchtung zu einem stimmungsvollen Einkaufserlebnis für die Besucherinnen und Besucher beitragen", sagt Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. "Weihnachtsbeleuchtung ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit."
In Braunschweig kümmert sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH um eine umfangreiche Beleuchtung rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt. In den Geschäftsstraßen finanzieren traditionell die Anliegerinnen und Anlieger einzeln oder im Verbund die Beleuchtung ihrer Straße. Seit dem Start 2022 wurden insgesamt dreizehn Anträge mit Förderzuschüssen in Höhe von insgesamt rund 25.000 Euro positiv beschieden. Die vom Stadtmarketing durchgeführte Evaluation der Jahre 2022 bis 2024 und die Bewertung des AAI kamen zu dem Ergebnis, dass weiterhin Bedarf zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der dunkleren Jahreszeit besteht.
Förderung kann beantragt werden
Eine Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Geschäften und Quartiers- und Werbegemeinschaften (mit eigener Rechtspersönlichkeit) beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das geförderte Geschäft im Kern der Braunschweiger Innenstadt oder dem Magniviertel liegt und die Beleuchtung in den öffentlichen Raum ausstrahlt. Außerdem müssen die Antragsstellenden sie für mindestens zwei Jahre betreiben und dabei energieeffiziente Leuchtmittel einsetzen. Gefördert werden einmalige Investitionskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro je Unternehmen.
Anträge für 2025 können ab sofort bis zum 30. September online unter www.braunschweig.de/winterbeleuchtung gestellt werden.
Weitere Informationen zum Vorgehen und den Rahmenbedingungen gibt es unter www.braunschweig.de/winterbeleuchtung. Das Stadtmarketing berät bei der Antragstellung und steht für Rückfragen per E-Mail an winterbeleuchtung@braunschweig.de zur Verfügung.