Braunschweig. In einem offenen Brief kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren das Bestreben einiger Leiter der Berufsfeuerwehren in Niedersachsen, die Freiwilligen Feuerwehren in Städten den dortigen Berufsfeuerwehren unterzuordnen, berichtet das Göttinger Tageblatt.
Demnach habe es das Bestreben einiger Berufsfeuerwehren gegeben, im Rahmen einer Änderung des Brandschutzgesetzes die Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr eigenständig zu betreiben, sondern den Berufsfeuerwehren unterzuordnen. Diese Degradierung zu einer Art "Hilfstruppe" der Berufsfeuerwehr lehne man ab. "Die Überlegung, die Eigenständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehren aufheben zu wollen, ist ein Schlag in das Gesicht der Ehrenamtlichen, die sich freiwillig dort engagieren", unterstreicht Matthias Disterheft, SPD-Ratsherr und Vorsitzender im Feuerwehrausschuss. Er fordert die Stadtverwaltung mittels eines Antrags auf, sich auch im Rat zur Eigenständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu bekennen. Der Antrag wird in der Sitzung am 13. September diskutiert.
Bachmann gibt Entwarnung
In einer Pressemitteilung äußert sich auch Klaus-Peter Bachmann, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Feuerwehr und Katastrophenschutz. Er dementierte, dass es Pläne gibt, die Eigenständigkeit von Freiwilligen Feuerwehren in Städten, die über eine Berufsfeuerwehr verfügen, infrage zu stellen: "Es gab und gibt keinen Änderungsbedarf in dieser Hinsicht beim Niedersächsischen Brandschutzgesetz. Die Freiwilligen Feuerwehren sind auch in Städten mit Berufsfeuerwehr aus guten Gründen eigenständig. Sie werden diese Eigenständigkeit auch in Zukunft behalten und weiterhin einen Anspruch auf eigene Haushaltsmittel haben." Bachmann stellte klar: "Ich habe gehört, dass es aus Kreisen von Berufsfeuerwehren den Wunsch gab, im Brandschutzgesetz Änderungen herbeizuführen. Das ist aber weder in den Fraktionen der Regierungskoalition noch im zuständigen Innenministerium Thema gewesen. Es bleibt bei der bisherigen gesetzlichen Regelung und damit bei der Eigenständigkeit."
Keine Abhängigkeit
"Freiwillige Feuerwehren", betonte Bachmann, "haben auch in Städten mit Berufsfeuerwehren aus Sicht der SPD einen Anspruch auf eigene Haushaltsmittel und damit eigene Ausstattung und Personalhoheit und dürfen nicht von den Brosamen der Berufsfeuerwehren abhängig werden." Diese Position sei von der SPD-Fraktion mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt. Änderungen in der Novelle des Brandschutzgesetzes dienten ausschließlich der Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren.
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