Freizeitspaß auf der Oker: Wird die Natur zu sehr beeinflusst?

Die Oker lädt zur aktiven Freizeitgestaltung auf dem Wasser ein. Gleichzeitig ist sie jedoch Lebensraum für viele Planzen und Tiere. Was ist da los, auf dem Gewässer in Braunschweigs?

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Viele Bürger der Stadt Braunschweig nutzen die Oker gerne zur Freizeitgestaltung. Die Beweggründe dafür können vielfältig sein. Nicht in zu vergessen sei dabei jedoch, dass die Oker gleichzeitig auch Lebensraum für Flora und Fauna darstellt, weshalb wichtige Verhaltensregeln eingehalten werden müssen. Die aus einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Planungs- und Umweltausschuss hervorgeht, würden sich jedoch in den letzten Jahren die Klagen von Anwohnern häufen. Diese würden sich über Lärm bis in die nächtlichen Ruhezeiten hinein und eine starke Vermüllung beschweren. Gleichzeitig sei festzustellen, dass durch eine zuletzt stark anwachsende Zahl an Tretbooten und sogenannten Stand-Up-Paddlern nicht nur der Grund der Oker, sondern auch die Uferböschungen stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Doch wie reagiert die Stadt darauf?


Gerade die Okerumflut im Bereich der Innenstadt hätten ein besonderes Maß an Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung, wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage der CDU schreibt. Gleichzeitig sei man sich der unterschiedlichen Ansprüche an die Gewässerfunktion der Oker bewusst.

Derzeit sei der Betrieb für acht gewerbliche Betreiber mit insgesamt 17 Flößen und 19 Spreewaldkähnen zugelassen. Dabei sei das Befahren der Oker zwischen dem Eisenbütteler Wehr im Süden und dem Wendenwehr (östlicher Umflutgraben) sowie dem Petriwehr (westlicher Umflutgraben) mit elektromotorbetriebenen Fahrzeugen erlaubt. Durch entsprechende Auflagen sei unter anderem die Größe der Fahrzeuge vorgegeben und die maximale Geschwindigkeit auf 3 km/h beschränkt. Das Anlegen der Wasserfahrzeuge sei nur an vorhandenen Steganlagen erlaubt. Zudem sei die SE|BS berechtigt, im Rahmen von Unter­haltungsmaßnahmen und zur Freihaltung des Abflussquerschnitts mit motorbetriebenen Arbeitsbooten und dem Mähboot auf der Oker zu fahren.

Nutzung für jedermann


Alle darüber hinausgehenden Nutzungen der Oker mit Wasserfahrzeugen würden im Rahmen des sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs erfolgen. Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) dürfe jeder die natürlichen fließenden Gewässer zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb benutzen. Zu den gemeingebräuchlich zulässigen Nutzungen würden alle nicht motorisierten Wasser­fahrzeuge, wie Paddel-, Ruder- oder Tretboote, Stand-up-Paddle-Boards und so weiter gehören, unabhängig davon, ob sie privat oder durch Vereine genutzt werden. Auch die Nutzung von vermieteten Booten erfolge gemeingebräuchlich.

Die Freizeitnutzung im Bereich der Stauhaltung der beiden Okerumfluter und ganz besonders auf dem östlichen Umfluter habe einen hohen Stellenwert auch unter den Aspekten „Natur erleben“ und der Identifikation der Braunschweiger mit dem die Stadt prägenden Fließgewässer. Im Rahmen der aktuellen Nutzung werde von keiner unverhältnismäßig starken Beeinträchtigung ausgegangen, weshalb ein spezifisches Nutzungskonzept bislang nicht erstellt worden sei.

Negative Auswirkungen


Grundsätzlich könne zwar die gemeingebräuchliche Benutzung mit Wasserfahrzeugen negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben. Unter anderem könnten Röhricht und Unterwasserpflanzen beim Ein- und Aussetzen der Boote beschädigt werden, da dieses im innerstädtischen Bereich der Oker jedoch fast ausschließlich an vorhandenen Stegen erfolge, seien dort so gut wie keine Schäden zu befürchten. Auch die Störung wildlebender Tiere durch Paddel oder Fahrzeuge dürfte angesichts des eingeschränkten ökologischen Potenzials und der Strukturarmut in diesem Bereich eher gering sein, so die Verwaltung weiter. Ebenso sehe die Verwaltung die langsam fahrenden elektrobetriebenen Flöße und Spreewaldkähne bislang nicht als übermäßige Beeinträchtigung der ökologischen Belange.

Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten ahnden


Verstöße gegen Ruhezeiten könnten wie auch in anderen Bereichen der Stadt mit den üblichen ordnungsrechtlichen Mitteln geahndet werden. Ebenso könnten Gewässerverunreinigungen ordnungsrechtlich verfolgt werden. Hinweise auf die Notwendigkeit einer speziellen Patrouille durch den städtischen Ordnungsdienst hätten sich bisher jedoch noch nicht ergeben.

Die Verwaltung wolle auch in Zukunft alle Möglichkeiten nutzen, eine Ausweitung der Freizeitnutzung durch Party- oder Grillboote oder in Form von schwimmenden Kiosken zu verhindern, um den positiven Wert dieses Wasserlaufes zu erhalten, ein erhöhtes Abfallaufkommen zu vermeiden, zunehmender Unfallgefahr durch Alkoholgenuss zuvorzukommen und Störung des Naturerlebens zu begrenzen.


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