Braunschweig. Im Oktober 2019 kam es zu einer Explosion in der Obdachlosenunterkunft An der Horst in Braunschweig. Wie die Feuerwehr damals berichtet, sei es ein Wunder, dass niemand verletzt wurde. Nun muss sich ein Mann wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion vor dem Braunschweiger Amtsgericht verantworten.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14. Oktober 2019 gegen 3 Uhr nachts in der Obdachlosenunterkunft eine Gaskartusche mit einem Fassungsvermögen von 100 Milliliter Gasgemisch entzündet zu haben. Hierbei sei es zu einer Explosion gekommen, die Küchenfenster und Hausfassade beschädigte. Die Anklage beziffert den entstandenen Sachschaden auf 30.000 Euro.
Bei dem Einsatz mussten elf Bewohner aus dem Gebäude evakuiert werden, berichtete die Feuerwehr kurz nach der Explosion. Durch die Druckwelle, die die Explosion ausgelöst hatte, waren Fenster und Teile der Fassadenisolierung zerstört worden. Wie durch ein Wunder habe es dennoch keine Verletzten gegeben, da sich zum Zeitpunkt der Verpuffung niemand in dem Raum aufgehalten hatte.
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