Braunschweig. Ende April ist eine neue Straßenverkehrsordnung veröffentlicht worden (regionalHeute.de berichtete), die auch Änderungen für Radfahrer beinhaltete. Unter anderem wurden sogenannte Fahrradzonen in die StVO aufgenommen. In einer Ratsvorlage wurde nun vom Dezernat III, 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr, die Errichtung einer solchen Zone im TU-Gebiet um die Pockelstraße in Betracht gezogen. Die vorhandene Tempo-30-Zone und die Fahrradstraßen würden in diesem Zuge aufgehoben werden. Dies soll am morgigen Mittwoch im Planungs- und Umweltausschuss beraten werden. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben wird am 22. September im Verwaltungsausschuss gefällt.
Gerade das Gebiet um die TU an der Pockelsstraße werde als Fahrradzone geeignet angesehen, da in diesem Gebiet bereits alle Straßen, die in der vorhandenen Tempo-30 Zone liegen, auch Fahrradstraßen sind (Stadtbezirk Nordstadt). Die Straßen Wendentorwall und Fallersleber-Tor- Wall seien Fahrradstraßen (Stadtbezirk Innenstadt). Somit würde sich bei einer Umsetzung einer Fahrradzone für den Verkehr nicht viel ändern. Die bisherige Tempo-30-Zone werde aufgehoben, ebenso wie die einzelnen Fahrradstraßen. Lediglich die Beschilderung der Tempo-30-Zone und der Fahrradstraßen wird gegen ein Schild "Fahrradzone" ausgetauscht. Darüber hinaus solle das Zeichen in regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn aufgebracht werden. Somit entstehe eine bezirksübergreifende Fahrradzone.
Bewohner, Besucher und Lieferverkehr sowie Studierende und Beschäftigte der TU mit Auto dürften weiterhin unter besonderer Beachtung des Radverkehrs mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h die Straßen befahren. Dies werde mit dem Zusatzschild "Kfz frei" (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge), das bisher auch unter dem Fahrradstraßenschild montiert ist, verdeutlicht.
Braunschweig und seine Fahrradstraßen
Bereits 2008 wären im TU-Gebiet in Braunschweig die ersten Fahrradstraßen eingerichtet worden. Dies habe die Pockelsstraße und ihre Seitenstraßen Katharinenstraße, Schleinitzstraße, Konstantin-Uhde-Straße, Abt-Jerusalem-Straße, Spielmannstraße und Gaußstraße betroffen. 2009 kamen Bültenweg, Zimmerstraße, Göttingstraße (jeweils innerhalb des Ringes) und Linnéstraße hinzu. 2010 wurden im Zuge der westlichen und nördlichen Wallanlagen der Wendentorwall und der Fallersleber-Tor-Wall ebenfalls Fahrradstraßen. Mittlerweile gibt es in Braunschweig ein zusammenhängendes Fahrradstraßennetz mit über 40 Fahrradstraßen. Viele der Braunschweiger Fahrradstraßen verlaufen in Tempo-30-Zonen.
Das darf man in einer Fahrradzone
Die Verkehrszeichen "Fahrradzone" sollen größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen einrichten. Autos dürfen dort mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30km/h fahren und müssen hinter den Radfahrern bleiben, die dort Vorrang haben.
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