Neue StVO: Diese Änderungen kommen auf Radfahrer zu

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt einige Änderungen für Autofahrer mit sich. Aber auch Radfahrer müssen sich auf Neuerungen einstellen.

von Julia Seidel


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Am heutigen Dienstag treten die neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung in Kraft (regionalHeute.de berichtete). Doch nicht nur für Autofahrer gibt es einige Veränderungen. Auch Radfahrer müssen sich an neue Regeln halten, bekommen jedoch auch einige Zugeständnisse, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) berichtet.


Demnach sei das Nebeneinander fahren für Radfahrer mit der StVO-Novelle ausdrücklich erlaubt. So könnten zwei Personen, sofern dadurch kein anderer Verkehr behindert werde, nebeneinander herfahren. Solange genügend Platz zum Überholen vorhanden ist, stelle dies keine Behinderung dar. Bisher hätten die Fahrer einzeln hintereinander fahren müssen.

In den letzten Jahren erfreuten sich Lastenräder immer größerer Beliebtheit. Gerade Familien mit Kindern nutzen sie gerne. Durften in den Rädern bisher in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahren mitgenommen werden, dürfen nun auch Erwachsene auf den Rädern mitgenommen werden, sofern die Räder zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind. Zudem sollen die Räder mit dem Zusatzzeichen "Lastenfahrrad" extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen bekommen.

Doch neben all diesen Zugeständnissen, müssen sich auch Radfahrer an Regeln halten. So ist das Fahren auf Gehwegen zum Schutz von Fußgängern weiterhin verboten. Wurde ein Verstoß bisher mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro geahndet, muss jetzt mit einem Bußgeld von 55 bis 100 Euro gerechnet werden.

Neue Verkehrszeichen


Auch neue Verkehrszeichen bekommen die Radfahrer. So solle ein Grünpfeil für Radfahrer auch das Rechtsabbiegen bei einer roten Ampel nach vorherigem Anhalten erlauben. Der Pfeil komme bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden zum Einsatz und sorge dort erfolgreich für eine Beschleunigung des Radverkehrs. Eine Anhaltepflicht gelte in diesen Ländern nicht. Wie die StVO nun klarstellt, gelte der bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr auch für den begleitenden Radweg.

Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ könnten größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Dort dürfen Autos höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter den Radfahrern bleiben, die hier Vorrang haben. Auch der Beginn und Verlauf von Radschnellwegen sollen nun gekennzeichnet werden. Zudem sollen "Haifischzähne", an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalte Dreiecke, die mit der Spitze auf herannahende Autos zeigen, die Vorfahrt des Radweges symbolisieren.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Verkehr Parken