Geflüchtete aus der Ukraine können Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die hohe Anzahl von Antragstellenden erfordert eine Schwerpunktsetzung und eine zeitliche Aufteilung, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Das Rathaus in Braunschweig.
Das Rathaus in Braunschweig. | Foto: Axel Otto

Braunschweig. Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, die sich dauerhaft in Braunschweig aufhalten und nicht in einer Unterkunft der Stadt Braunschweig untergebracht sind, haben ab dem 4. Mai die Möglichkeit, bei der Ausländerbehörde der Stadt Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 7, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dies teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.


Folgende Unterlagen beziehungsweise Informationen werden von allen Antragstellenden benötigt: aktuelle biometrische Lichtbilder; Reisepässe, ID-Karten oder andere Identitätsdokumente; Geburtsurkunden mit einfacher Übersetzung; Angaben zur aktuellen Anschrift, Körpergröße und Augenfarben. Zusätzlich für benötigen Personen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, ukrainische Aufenthaltsdokumente.

Für die Beantragung müssen Erwachsene gemeinsam mit ihren Kindern vorsprechen. Die hohe Anzahl von Antragstellenden erfordert eine Schwerpunktsetzung und eine zeitliche Aufteilung, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hierzu erfolgt eine Aufteilung nach der Postleitzahl der aktuellen Wohnung:

• 38100, 38102, 38116: Mittwoch, 4. Mai, 8 bis 18 Uhr; Für den Bereich 38104, 38106, 38108: Donnerstag, 5. Mai, 8 bis 17 Uhr; für den Bereich 38110, 38112, 38114: Freitag, 6. Mai, 8 bis 15:30 Uhr; für den Bereich 38118, 38124: Montag, 9. Mai, 8 bis 18 Uhr; für den Bereich 38120: Dienstag, 10. Mai, 8 bis 15:30 Uhr und für den Bereich 38122, 38126: Mittwoch, 11. Mai, 8 bis 18 Uhr


Die Aufenthaltstitel werden von den Geflüchteten benötigt, weil der Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel (als Tourist) nur drei Monate lang zulässig ist. Außerdem ist mit dem Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis für die Geflüchteten verbunden.

Maskenpflicht


Im Dienstgebäude besteht Maskenpflicht, empfohlen wird eine FFP 2-Maske. Die Ausländerbehörde bittet darum, sich insbesondere an die Terminvorgaben zu halten. Geflüchtete, die in Unterkünften der Stadt Braunschweig untergebracht sind, erhalten gesonderte Termine. Mit längeren Wartezeiten ist trotz der Zeitfenster nach den Postleitzahlen zu rechnen. Dafür bittet die Ausländerbehörde um Verständnis.
Durch die schwerpunktmäßige Bearbeitung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wird an den genannten Tagen die Erreichbarkeit der Ausländerbehörde für andere Anliegen eingeschränkt sein.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Ukraine