Geflügelpest: Das sollten Spaziergänger beachten

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Auch Spaziergänger und Tierhalter sollten beim Thema Vogelgrippe vorsichtig sein. Symbolfoto: Anke Donner
Auch Spaziergänger und Tierhalter sollten beim Thema Vogelgrippe vorsichtig sein. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Ende Dezember wurde in Riddagshausen eine Ente gefunden, die mit der Vogelgrippe infiziert war. Das veranlasste die Stadt, die verhängte Stallpflicht aufrecht zu halten. Auch Spaziergänger sollten nun einige Regeln beachten, um den Virus nicht zu verbreiten.


Hintergrund: Der hochansteckende Erreger der Geflügelpest, nämlich das Virus H5N8, wurde in den vergangenen Wochen bei mehreren Tieren in der Region nachgewiesen. So zum Beispiel bei einer Wildente bei Peine oder einer Ente in Braunschweig. Als Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest hatte die Stadt Braunschweig die Stallpflicht angeordnet. Diese gilt bis zum 31. Januar 2017. Zudem ist es für Katzenhalter verboten, ihre Tiere im Abstand von 50 Metern um alle Ufer der gesamten Wasserflächen frei laufen zu lassen. Hunde müssen im Naturschutzgebiet ohnehin angeleint werden. Darüber hinaus ist das gesamte Naturschutzgebiet Riddagshausen für die jagdliche Nutzung von Federwild ebenfalls bis zum 31. Januar 2017 gesperrt. Die Jagd auf Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz erfolgen.

Schutz für Mensch und Tier


Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist als Bundesforschungsinstitut für Tierseuchen das Referenzlabor mit Standort in Braunschweig gibt in einer Broschüre Tipps für Spaziergänger und Tierhalter. Das Institut rät, den direkten Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. „Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen“, heißt es in einem Interview, dass der Deutsche Jagdverband mit dem FLI führte, um die Waldleute über das korrekte Verhalten in Seuchenzeiten zu informieren.

Das Thema geht jedoch nicht nur Geflügelhalter und Jäger an, sondern auch Spaziergänger und Haustierhalter. Spaziergänger sollten, insbesondere in der Nähe von Teichen und Seen, die Wege nicht verlassen, und es nach Möglichkeit vermeiden, in Geflügelkot zu treten. Das gleiche gilt für Reiter. Wenn man unterwegs ist, insbesondere mit dem Auto, verteilt man den Erreger durch den Kot unter den Schuhsohlen unter Umständen im gesamten Kreisgebiet.

Katzen sollten daheim bleiben. Hunde dürfen wegen der Geflügelpest derzeit ohnehin nicht frei laufen. Dabei ist es am besten, den Vierbeiner nicht an der langen Leine zu halten, die Hunde sollten sich nicht abseits der Wege bewegen und dort durch Gebüsch schnüffeln. „In der Regel werden nur Vögel krank, andere Tiere können das Virus aber weiter verbreiten“, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LaVes) auf seiner Internetseite. Bisher kam es laut LaVes nur äußerst selten zur Übertragung der Geflügelpest vom Tier auf den Menschen. Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus. In diesen Fällen kann die Krankheit jedoch tödlich enden. Seit 2003 wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit 854 Krankheitsfälle beim Menschen bestätigt.

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