Gegenstände aus dem Fenster geworfen: Person am Kopf getroffen

Der Bewohner einer Wohneinrichtung muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am morgigen Montag wird vor dem Amtsgericht Braunschweig ein Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, in Braunschweig im Juli 2020 aus einem Fenster im zweiten Obergeschoss der Wohneinrichtung „Jugendhilfe vor Ort“ am Neustadtring Gegenstände aus dem Fenster geworfen zu haben mit dem Ziel, Passanten zu treffen. Das berichtet das Amtsgericht in einer Presseankündigung.


Es seien dabei Gegenstände auf dem Boden aufgeschlagen, es sei aber auch eine Person am Kopf getroffen worden. Durch eine zu Bruch gegangene Glasflasche hätten zudem Splitter eine Schnittwunde am rechten Bein einer Person verursacht.

Der Angeklagte gilt als Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts. Es sind zwei Zeugen geladen.


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