Gemeinde Schwülper kündigt Vertrag zu Waller See


Christian Geiger, Erster Stadtrat, informierte gestern den Verwaltungsausschuss darüber. Foto: Archiv
Christian Geiger, Erster Stadtrat, informierte gestern den Verwaltungsausschuss darüber. Foto: Archiv | Foto: Archiv

Braunschweig. Die Gemeinde Schwülper hat zum Ende des laufenden Jahres, die in dem Vertrag mit der Stadt Braunschweig zur Realisierung des interkommunalen „Gewerbepark Waller See-Braunschweig“ enthaltene Option, zur ordentlichen Kündigung ausgeübt.


Für die Gewerbetreibenden hat die Kündigung keine Auswirkungen. Die beiden Gebietskörperschaften werden ihre jeweiligen Abschnitte des Gewerbegebietes künftig jeweils für sich verwalten und kehren damit zum Normalfall eines gebietsübergreifenden Gewerbegebietes zurück. Die Kündigung ist aus Sicht der Stadt Braunschweig sachlich nachvollziehbar, weil die Erschließung des Gebietes abgeschlossen und die Grundstücke im Bereich der Gemeinde Schwülper fast vollständig vermarktet wurden.
„Da der Vereinbarungszweck erfüllt ist und der Vertrag die Kündigungsmöglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt enthält, akzeptieren wir den Wunsch der Gemeinde Schwülper“, sagte Christian Geiger. „Aus unserer Sicht hat der Vertrag die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes und damit die Aufbauphase dieses Projekts gut abgesichert. Auch insofern bewertet die Stadt Braunschweig die Erfahrungen aus dem interkommunalen Gewerbegebiet positiv. An der A2 ist für alle sichtbar ein eindrucksvolles Gewerbegebiet entstanden und entwickelt sich weiter.“

Der Vertrag hatte seit seinem Inkrafttreten 1999 die Erschließung sowie die Ansiedlung von Unternehmen des Gewerbegebietes im 1. Bauabschnitt geregelt, dessen Flächen auf Gebiet der Gemeinde Schwülper liegen. Die Stadt Braunschweig hat zur Entlastung von Schwülper die Bebauungs- und Grünordnungsplanung durchgeführt, die Erschließung vorbereitet sowie den Ankauf und die Vermarktung von Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde übernommen. Der Vertrag sieht daher die Aufteilung auch der Einnahmen (u.a. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Grundsteuer, Gewerbesteuer) zu einem festen Schlüssel vor. Braunschweig hat danach 60 Prozent der Kosten für den Gebietsabschnitt in Schwülper zu tragen, erhält – für eine im Vertrag vereinbarte Zeit – in Höhe dieses Anteils die Erträge aus dem Gebiet.

Stadt strebt ergänzende Vereinbarung an


Der Vertrag war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema von Gesprächen zwischen den Partnern. Für die Gemeinde Schwülper haben sich die Regelungen zur Abrechnung der Erträge des 1. Bauabschnitts als schwierig erwiesen. Dies lag insbesondere an den Umlagen auf Grund- und Gewerbesteuer, die sie an die Samtgemeinde Papenteich und den Landkreis Gifhorn abführen muss. Die Stadt Braunschweig hat nach dem Vertrag Anspruch auf einen Anteil in Höhe ihrer Kostenbeteiligung von 60 Prozent. Zugleich fallen die Umlagen nach den gesetzlichen Vorschriften in voller Höhe an, obwohl die Gemeinde die Einnahmen nicht vollständig behalten darf. Hierzu haben sich die Stadt Braunschweig und die Gemeinde Schwülper in den vergangenen Jahren auf verschiedenen Ebenen ausgetauscht. Die von der Stadt Braunschweig angebotenen Kompromisslösungen sind dann jeweils nicht zustande gekommen. Geiger erläuterte, es werde nun eine ergänzende Vereinbarung mit der Gemeinde Schwülper angestrebt, damit alle noch offenen Vorgänge geordnet beendet werden können.


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