Braunschweig. Wie kürzlich berichtet, könnte an der Berliner Straße bald ein Bordellbetrieb entstehen. Die Baugenehmigung werde demnächst erteilt, berichtete Stadtpressesprecher Adrian Foitzik. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig, Marion Lenz, hofft, dass die Stadt einen solchen Betrieb dennoch verhindern könne. Wir veröffentlichen ihre Stellungnahme ungekürzt und unkommentiert.
Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig schließe ich mich dem Protest an, den das Frauenbündnis von ASF, der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, der Frauen Union und Solwodi, der Beratungsstelle, die sich um Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution kümmert, gegen die geplante Umwandlung in einen „bordellartigen Betrieb“ formuliert hat.
Die Corona-Krise hat auch in Braunschweig wieder deutlich gezeigt, dass Frauen, die in der Prostitution arbeiten häufig in prekären Lebensverhältnissen leben. Sie haben selten privaten Wohnraum, selten eine Krankenversicherung, sind weder angestellt noch selbständig angemeldet. Nur sehr wenige Frauen hatten Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Aktuell werden die Frauen durch sehr engagierte Ehrenamtliche mit Lebensmitteln auf Spendenbasis versorgt. Sie haben keinerlei Absicherung und fallen durch alle Raster. Die meisten Prostituierten kommen aus Herkunftsländern, in denen ihre Familien auf diese Einnahmen angewiesen sind. Sie finanzieren damit Lebensmittel, Miete und Schulausbildung der Kinder. Viele der Frauen, die aktuell in der Bruchstraße leben sind Armutsprostituierte, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren konnten. Bei extremer Armut von Freiwilligkeit zu sprechen, halte ich für unlauter. Die Frauen sind oft ohne festen Wohnsitz und benötigen das Geld aus der Prostitution zum bloßen Überleben.
Mit dem Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 sollten Prostituierte aus der Illegalität geholt werden. Nun zeigt sich mittlerweile, dass dieser deutsche Sonderweg nicht zum gewünschten Ziel geführt hat - im Gegenteil.
Nach der internationalen Frauenrechtskonvention (CEDAW) Artikel 6 hat der Staat alle geeigneten Maßnahmen zur Abschaffung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen zu treffen. Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen sieht die Situation in Deutschland zu Artikel 6 mit Sorge: „Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes von 2002 zur Kenntnis und sieht mit Sorge, dass die gesteckten Ziele durch das Gesetz nur in sehr geringem Umfang erreicht wurden. Insbesondere bedauert der Ausschuss, dass es mithilfe dieses Gesetzes weder gelungen ist, die soziale Sicherung der Prostituierten noch ihre gesundheitlichen und hygienischen Arbeitsbedingungen zu verbessern, noch die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution zu verringern“.
In Deutschland hat die Legalisierung der Prostitution den Handel mit Frauen zur sexuellen Ausbeutung gefördert. Das Prostitutionsgesetz von 2002 schützt somit nicht die Frauen, sondern die Freier und schafft den Zuhältern und Vermietern Verdienstmöglichkeiten. Der eigentlich beabsichtigte Zweck, Frauen einen Zugang zur Sozialversicherung zu verschaffen, ist nicht ansatzweise erreicht worden. Bei Tagesmieten von durchschnittlich 70 bis 100 Euro pro Tag in der Bruchstraße bleibt für Frauen, die Ihre Familien in ihren Herkunftsländern versorgen müssen, nichts übrig, um Steuern und Krankenversicherung zu zahlen.
Deshalb hoffe ich, die Stadt Braunschweig findet einen Weg, die Genehmigung eines „bordellartigen Betriebs“ in Gliesmarode zu verhindern.
mehr News aus Braunschweig