Bordellbetrieb an der Berliner Straße: Baugenehmigung wird erteilt

Eine Veränderungssperre ist nicht mehr möglich. Bordellbetriebe seien in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig.

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Über dieser Spielhalle möchte sich eine Zimmervermietung mit Bordellbetrieb ansiedeln.
Über dieser Spielhalle möchte sich eine Zimmervermietung mit Bordellbetrieb ansiedeln. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. An der Berliner Straße 52K in Gliesmarode könnte demnächst ein Bordellbetrieb einziehen. Der Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach hatte Ende letzten Jahres versucht, dies noch zu verhindern. Doch offenbar ohne Erfolg. Wie die Stadt Braunschweig auf Anfrage mitteilt, soll der Bauantrag in Kürze bewilligt werden.


In seiner Sitzung am 27. November hatte der Stadtbezirksrat aufgrund eines interfraktionellen Dringlichkeitsantrag gefordert, dass der Umwandlungsantrag „Wechsel von Spielhalle in Zimmervermietung mit bordellartigem Betrieb" abgelehnt werde. Doch offenbar zu spät. Wie die Stadtverwaltung dem Stadtbezirksrat Ende Juli dieses Jahres mitteilte, sei bereits am 7. März 2019 eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung gestellt worden. Der positive Bauvorbescheid sei dann am 3. Juni 2019 erteilt worden, da ein Bordellbetrieb in einem Gewerbegebiet allgemein zulässig sei. Mit Datum vom 30. Oktober 2019 folgte der Bauantrag zum Vorhaben. Aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, die durch den bereits zuvor ergangenen Bauvorbescheid bestätigt worden sei, könne man der Forderung des Stadtbezirksrats nicht folgen. Mittlerweile sei die bauordnungsrechtliche Prüfung weitestgehend abgeschlossen und es sei erkennbar, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist.

Veränderungssperre nicht mehr möglich


"Der Antrag soll in Kürze bewilligt werden", erklärt Adrian Foitzik, Pressesprecher der Stadt Braunschweig, auf Anfrage von regionalHeute.de. Zu den weiteren Planungen könne die Stadt nichts sagen. Planungsrechtliche Instrumente wie eine Veränderungssperre, um das Vorhaben noch zu verhindern, seien nicht mehr möglich, da eine Bauvoranfrage bereits verbindlich abgegeben wurde. Es gebe für den Bereich auch keinen Bebauungsplan.


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