Gericht weist Beschwerde ab: Hanfbarbetreiber bleibt in U-Haft


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat am heutigen Freitag die Haftbeschwerde des Betreibers der Hanfbar zurückgewiesen und die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang bestätigt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Der Beschuldigte bleibt damit weiter in Untersuchungshaft.


"Insoweit teilt das Gericht die Ansicht, dass nach dem Betäubungsmittelgesetz jeglicher Verkauf von Cannabispflanzenteilen an Endverbraucher verboten ist und es daher in diesen Fällen auf den THC-Gehalt überhaupt nicht ankommt", erklärt Staatsanwalt Christian Wolters.

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