Braunschweig. Die Struktur-Förderung Braunschweig (SFB) verletze im Zusammenhang mit der Planung der zukünftigen Stiftshöfe in Braunschweig keine Urheberrechte. Diese Einschätzung der Geschäftsführung habe die SFB heute bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig in einem Termin zur mündlichen Verhandlung vorgetragen. Im Rahmen einer ersten Einschätzung des Gerichts sei diese Haltung bestätigt worden. Das endgültige Urteil soll am 21. Mai fallen, berichtet die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH in einer Pressemitteilung am Dienstagnachmittag.
Ein Braunschweiger Architekt hatte die Verletzung seiner Urheberrechte öffentlich geltend gemacht. Der Architekt war in der Vergangenheit im Auftrag eines Projektentwicklers tätig geworden.
Umbau bis 2028
Mit dem Kauf des gesamten Objektes beendete die Stadt Braunschweig durch ihre Tochtergesellschaft 2024 den jahrelangen Stillstand im Bereich der Burgpassage. Bis 2028 soll nun die ehemalige Einkaufspassage einer Schulerweiterung des Gymnasiums „Kleine Burg“, einem innovativem Wohnprojekt mit Gemeinschaftsbereichen und einem neuen integrierten Hotel im Bereich Hutfiltern weichen. Der Name „Stiftshöfe“ stellt dabei einen historischen Bezug zum Stift St. Aegidii her, das früher auf dem Gelände der Burgpassage stand.
Die Projektentwicklung, die Planung und die Umsetzung verantwortet die städtische Tochtergesellschaft Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, die das Areal aus einer Insolvenzmasse gekauft hat.