Gesetz zur Steuerpolitik im Deutschen Bundestag verabschiedet


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Berlin. Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags im Deutschen Bundestag erklärt der Braunschweiger CDU-Parlamentarier Carsten Müller:

"Heute ist ein guter Tag für Familien und Arbeitnehmer: Dank der guten Wirtschafts- und Finanzpolitik der unionsgeführten Bundesregierung und der dadurch erarbeiteten Spielräume können sie um mehr als fünf Milliarden Euro entlastet werden. Wichtig dabei: Es müssen keine Steuern an anderer Stelle erhöht oder neue Schulden gemacht werden. So sieht verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik aus.

Mit dem Gesetz werden nicht nur der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld und der Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöht, sondern endlich auch die kalte Progression abgebaut. Ab 2016 setzt die Steuerprogression später ein, die Einkommenssteuer sinkt entsprechend. Das ist ein überfälliger Schritt, für den ich mich lange stark gemacht habe. Schließlich müssen Lohnerhöhungen im Portemonnaie ankommen und dürfen nicht durch eine höhere Einkommenssteuer aufgefressen werden. So werden die Steuerzahler um etwa 1,4 Milliarden Euro jährlich entlastet."


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