Niedersachsen/ Braunschweig. Das Land Niedersachsen eröffnet Studierenden der Lehrämter für Grund-, Haupt- und Realschulen neue Perspektiven. Unter dem Namen „GHR 300“ ist zum Wintersemester 2014/15 ein innovatives Konzept der universitären Ausbildung für diese Lehrämter gestartet. Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić, Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und die Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta haben am heutigen Dienstag eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Zuvor hatte das Kabinett der dazugehörenden neuen Verordnung über Masterabschlüsse und Staatsprüfungen für Lehrämter zugestimmt.
Mit der Neustrukturierung würden Theorie und Praxis, Unterricht und Forschung stärker miteinander verknüpft, erklärte Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić. Dies habe den großen Vorteil, dass Absolventinnen und Absolventen besser auf die Anforderungen im Vorbereitungsdienst und später im Berufsalltag eingestellt würden. Die Studierenden könnten während ihres Studiums fortlaufend ihre Kompetenzentwicklung und Eignung für den Lehrerberuf überprüfen und zugleich eine wissenschaftliche Perspektive ihrer künftigen Tätigkeit entwickeln.
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt sagte, sie erwarte, dass sich die Qualität der Lehrerausbildung deutlich verbessert. In der Praxisphase werden Lehrkräfte im Team mit wissenschaftlichen Fachleuten didaktische Lehrveranstaltungen gestalten und Studierende in einem 18-wöchigen Praxisblock in den Praktikumsschulen gemeinsam betreuen. Diese personelle und inhaltliche Verzahnung wird einen Wissenstransfer zwischen Hochschulen, Schulen und Studienseminaren ermöglichen. Hiervon profitierten die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, in der Folge aber auch die Schülerinnen und Schüler, betonte Heiligenstadt. Die Reform komme allen beteiligten Institutionen und Akteuren zu Gute.
Rund 1600 Studierende werden im Wintersemester in den neu konzipierten Masterstudiengängen erwartet. Die Reform beinhaltet im Kern zwei bedeutende Änderungen: Zum einen wird das Lehramtsstudium für Grund-, Haupt- und Realschulen um ein 18-wöchiges Schulpraktikum bereichert, das an der Universität vorbereitet, begleitet und nachbereitet wird. Während dieser Praxisphase werden die Studierenden gemeinsam von Fachdidaktikern der Universität und Fachseminarleitern eines Studienseminars betreut.
Zum anderen wird die Regelstudienzeit des Masterstudiums von zwei auf zukünftig vier Semester ausgedehnt und damit auch der Regelstudienzeit der Masterstudiengänge in anderen Lehramtsstudiengängen erstmals angepasst. Studierende für das Lehramt an Grundschulen sowie Haupt- und Realschulen werden in Zukunft also insgesamt zehn Semester studieren – ebenso wie Master-Studierende für das Gymnasiallehramt. Sie erwerben im gesamten Studium 300 Leistungspunkte, daher rührt auch der Name „GHR 300“. Verbunden mit „GHR 300“ ist außerdem die Einführung eines eigenständigen Grundschullehramtes und eines Lehramtes für Haupt- und Realschulen. Bisher gab es ein eigenständiges Lehramt für Grund- und Hauptschulen und ein gesondertes Lehramt für Realschulen.
Das Konzept „GHR 300“ war gemeinsam von Universitäten, den Studienseminaren, der Landesschulbehörde sowie des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums entwickelt worden. Es wird mit der (am heutigen Dienstag) unterzeichneten Kooperationsvereinbarung in die Praxis umgesetzt.
Der Prozess der Entwicklung und Implementierung der Studiengänge sei für die Universitäten sehr intensiv, sagte der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz und Präsident der TU Braunschweig, Professor Jürgen Hesselbach, anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Die Hochschulen seien sehr froh, dass das Land die Umsetzung schul- und hochschulseitig mit den erforderlichen zusätzlichen Ressourcen unterstützen wird. Mit diesem Konzept werde der Stellenwert der Lehrerbildung in den niedersächsischen Hochschulen weiter gestärkt.
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