Braunschweig. Die Freunde der glühenden Kohlen haben es in Braunschweig gut. Auch wer weder Garten noch Balkon zuhause hat, hat ausreichend Möglichkeiten, einen Grill aufzustellen. Anders als in vielen anderen Städten gibt es keinerlei Einschränkungen, wo gegrillt werden darf. Voraussetzung ist aber: nichts und niemand darf Schaden nehmen.
Das Grillen in Park- und Grünanlagen ist laut der Stadtverwaltung erlaubt. Besucher sollten jedoch darauf achten, dass andere nicht belästigt werden. Zudem solle man ausschließlich geeignete transportable Grilleinrichtungen verwenden. Die Maßgaben der Stadt: "Bitte denken Sie auch an den Brandschutz, löschen Sie die Kohlereste, bevor Sie sie in den Abfallbehältern geben. Und wenn ein Lagerfeuer unter dem Sternenhimmel auch noch so stimmungsvoll ist: offene Feuer oder Grillstellen auf dem Boden sind nicht gestattet, weil sie die Flächen beschädigen und bei trockenem Wetter die Brandgefahr erhöhen. Das Abbrechen von Ästen und Zweigen in Grün- und Parkanlagen ist zudem strikt untersagt und führt zu Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung." Die Stadt bittet um Verständnis für dieses konsequente Vorgehen. Denn ein Ast oder ein junger Baum seien in wenigen Sekunden unwiederbringlich zerstört. "Ein Ersatz ist jedoch erst nach einigen Jahren gewachsen", heißt es in der Verordnung.
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