Braunschweig. Anfang des Jahres wurde mit der Grundrente ein Freibetrag für die Grundsicherung im Alter eingeführt. Dadurch können Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung jetzt zwischen 100 Euro und 223 Euro ihrer gesetzlichen beziehungsweise einer vergleichbaren Rente behalten – anrechnungsfrei. Als Voraussetzung müssen 33 Jahre bestimmter rentenrechtlicher oder vergleichbarer Zeiten erfüllt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig rät in einer Pressemitteilung Betroffenen, unbedingt einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen zu lassen.
Seit diesem Jahr könnten Rentenversicherte von einem Freibetrag auf die Grundsicherung im Alter profitieren. Anspruch hätten Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre bestimmter rentenrechtlicher Zeiten – sogenannte Grundrentenzeiten – oder vergleichbarer Zeiten erfüllen. Dann würden 100 Euro und zusätzlich noch einmal weitere 30 Prozent des Restbetrages nicht auf die Grundsicherung angerechnet – der Freibetrag liege je nach finanzieller Situation zwischen 100 und 223 Euro.
Ein weiterer Vorteil des Freibetrags: Mehr Menschen seien jetzt berechtigt, Grundsicherung im Alter zu beziehen. Allerdings müssten sie einen Antrag auf den Freibetrag stellen. „Da nachträglich keine Antragstellung mehr möglich ist, sollten Betroffene unbedingt vorsorglich den Antrag stellen“, rät Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig. „Bei Bestands-Empfängern von Grundsicherung im Alter verhält es sich anders: Hier ermitteln die Behörden automatisch den Freibetrag. Erhalten diese Personen bis zum Herbst 2021 keine Entscheidung, dann sollten sie selber aktiv werden“, führt Bursie aus.
Für wen es wann sinnvoll ist, einen Antrag zu stellen und weitere Fragen zum Freibetrag würden die Beraterinnen und Berater des SoVD in Braunschweig mitteilen. Telefonisch sei der SoVD unter 0531 480 760 zu erreichen. Weitere Kontaktdaten: [link=https://www.sovd-braunschweig.de/]www.sovd-braunschweig.de
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