Hammerangriff am Bültenweg - Verdächtiger vor Gericht

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Am 16. August beginnt der Prozess gegen einen Mann, der mit einem Hammer auf einen 36-Jährigen am Bültenweg eingeschlagen haben soll. Foto: Anke Donner
Am 16. August beginnt der Prozess gegen einen Mann, der mit einem Hammer auf einen 36-Jährigen am Bültenweg eingeschlagen haben soll. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am 16. August beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen einen Mann aus Braunschweig. Die Anklagepunkte lauten versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Dem 36-jährigen Angeklagten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, wird vorgeworfen, einen Mann unter anderem mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen zu haben.


Der Anklagte soll das spätere Opfer vor elf Jahren über eine Internet-Plattform kennengelernt haben. Seitdem habe sporadischer Kontakt bestanden. Am Tattag habe der Angeklagte unter Verschleierung seiner Identität erneut Kontakt zu dem späteren Opfer aufgenommen, mit dem Ziel, sich während der Abwesenheit des Mannes unbemerkt Zugang zu dessen Wohnung im Bültenweg zu verschaffen und ihn bei seiner Rückkehr zu töten. Zur Umsetzung seines Planes soll der Angeklagte den Geschädigten zu einem vermeintlichen Treffen in einer Pizzeria gelockt haben.

Zugang zur Wohnung verschafft


Während der Abwesenheit des 36-jährigen Geschädigten soll sich der Angeklagte unter Verwendung des in seinem Besitz befindlichen Schlüssels wie beabsichtigt Zugang zu der Wohnung des Mannes verschafft und dort auf seine Rückkehr gewartet haben. Nachdem das Opfer die Tür zum Wohnzimmer seiner Wohnung geöffnet habe, habe ihn der Angeklagte mit den Worten „Na, da bist du ja endlich!“ empfangen und unvermittelt mit einem Hammer auf ihn eingeschlagen. Außerdem habe er ihm tiefe Schnitte mit einem Cuttermesser zugefügt. Dem Opfer sei es gelungen, aus der Wohnung zu fliehen und sich in der Wohnung einer Nachbarin in Sicherheit zu bringen.

Schädel-Hirn-Trauma und Schnittverletzungen


Durch die Schläge und Stiche habe der geschädigte Mann unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit Fraktur des Stirnbeins, ein Polytrauma mit multiplen, zum Teil tiefen Schnitt- und Stichverletzungen und eine Teildurchtrennung des Gesichtsnervs, die vermutlich dauerhaft Auswirkungen auf seine Gesichtsmotorik haben wird, erlitten.

Die Verhandlung soll an vier Tagen fortgesetzt werden. Die Fortsetzungstermine sind für den 24. und 31. August, sowie für den 6. und 14. September jeweils um 9 Uhr angesetzt.

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