Braunschweig. Am morgigen Dienstag muss sein ein zur Tatzeit 43-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht wegen Beihilfe zu unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie deren Besitz verantworten. Dies geht aus einer Prozessorschau des Landgerichts Braunschweig hervor.
Dem Angeklagten werde vorgeworfen seit mindestens März 2017 von zwei gesondert verfolgten Personen Marihuana in nicht mehr exakt feststellbaren Mengen im Kilobereich erworben zu haben und einer dieser gesondert verfolgten Personen im Mai 2017 einen neuen unbekannten österreichischen Abnehmer von Cannabis vermittelt zu haben. Hierzu habe er dem Abnehmer die Kontakt- und Adressdaten der gesondert verfolgten Person übermittelt, sodass es zwischen diesen zu einem Treffen im Mai 2017 gekommen sei und die gesondert verfolgte Person im Anschluss dem Abnehmer fünf Kilo Marihuana zum Kilopreis von 1.500 Euro verkauft habe. Ferner habe er zwischen August bis Oktober 2017 drei Kilo Marihuana mindestens durchschnittlicher Qualität von einer der gesonderte verfolgten Personen zu einem Gesamtpreis von 4.500 Euro auf Kommission erworben, um es gewinnbringend anschließend im Raum Braunschweig weiterzuverkaufen.
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