Braunschweig. Die sogenannten Eltern-Taxis sind vor vielen Schulen ein Problem, da ein Verkehrs-Chaos entstehen kann und auch die Sicherheit der Kinder in Gefahr ist. In der Altmühlstraße, in der die gleichnamige Grundschule beheimatet ist, wird seit Ende der Osterferien eine neue Maßnahme getestet. Ein generelles Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge zu Schulbeginn.
Für die Altmühlstraße bedeutet dies konkret: Von Montag bis Freitag zwischen 7:40 und 8:10 Uhr dürfen keine Autos in die Straße fahren. Selbst Anlieger sind generell nicht ausgenommen, Rettungs- und Einsatzfahrzeuge natürlich schon.
Befristetes Pilotprojekt
Beschlossen wurde die Maßnahme vom zuständigen Stadtbezirksrat Weststadt. Wie die Stadt Braunschweig auf Anfrage mitteilt, handelt es sich um ein zunächst bis zu den Sommerferien befristetes Pilotprojekt, um die Zahl der Eltern-Taxis zu reduzieren. Die Frage, was in Ferienzeiten gilt, stellt sich daher vorerst nicht.
Auf die Frage, warum nur zu Schulbeginn, nicht aber zum Schulschluss, heißt es: "Die Einfahrt für Kraftfahrzeuge wurde auf den Schulbeginn beschränkt, weil dann viele Schülerinnen und Schüler gebracht werden, während sich das Unterrichtsende je nach Klasse und Stundenplan auf einen größeren Zeitraum verteilt."
Anwohner haben Hintertür
Das Verbot der Einfahrt beschränke sich auf eine halbe Stunde von 7.40 bis 8.10 Uhr. Wie Stadtsprecher Rainer Keunecke betont, gilt dies auch für Anwohner. Doch diese haben eine Hintertür. "Sofern Anwohner in dem bewussten Zeitraum mit dem Auto zu ihrer Wohnung fahren wollen oder müssen (ausfahren aus der Straße können sie ja jederzeit), können sie beim Fachbereich Schule eine Ausnahmegenehmigung beantragen", so Keunecke.
"Verkehrserzieherische Gespräche"
Da ein Verbot nur dann hilft, wenn es auch kontrolliert wird, war die Polizei zum Start der Aktion vor Ort. Bei den Kontrollen am Montag- und Dienstagmorgen seien aber lediglich verkehrserzieherische Gespräche geführt worden und Autofahrer, die dort einfahren wollten, habe man auf die Neuerung hingewiesen, so Polizeisprecher Sascha Repp auf Anfrage. Generell gilt bei Missachtung eines "Durchfahrt verboten" Schildes für Autofahrer eine Geldstraße von 50 Euro.