"Hochwertige Unterhaltungsmöglichkeit" - Stadt will Spielbank am Bohlweg zulassen

Eine Spielbank würde das Umfeld eher auf- als abwerten. Ein schleichender Wandel in Richtung Spielhalle soll verhindert werden.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Wie berichtet plant die Spielbank Bad Harzburg in das ehemalige Reinicke-&-Richau-Gebäude am Bohlweg umzuziehen. Nachdem die SPD-Fraktion im Rat der Stadt bereits öffentlich Kritik an einer bauplanungsrechtlichen Einschätzung der Verwaltung zu diesem Vorgang geäußert hatte (regionalHeute.de berichtete), hat die Stadt die Stellungnahme nun der Presse zur Verfügung gestellt. Für sie würde eine Spielbank das Umfeld eher auf- als abwerten.


Im Februar dieses Jahres hätten die Spielbanken Niedersachsen angefragt, ob die Nutzungsänderung des Ladengeschäfts Bohlweg 39 (ehemals Reinicke & Richau) in eine Spielbank bauplanungsrechtlich zulässig wäre. Dies wolle die Stadt wohl offenbar positiv bescheiden. Zwar falle auch die Spielbank nach der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung unter die Definition der Spielhallen im Sinne der geltenden Bebauungspläne, sie solle jedoch im Wege der Befreiung von dieser planerischen Festsetzung zugelassen werden.
Begründet wird das folgendermaßen:

"Der städtebauliche Ausschluss von Spielhallen in größeren Bereichen der Innenstadt soll insbesondere Trading-Down-Effekte verhindern. Bei der Zulassung der Spielbank sind solche Effekte nicht zu erwarten. Im Gegensatz zu Spielhallen werden Spielbanken üblicherweise als eine hochwertige Unterhaltungsmöglichkeit angesehen, die das Umfeld eher auf- als abwertet. Es ist nicht erkennbar, dass negative städtebauliche Entwicklungen ausgelöst werden könnten, insbesondere weil zudem ein langjähriger Leerstand damit beseitigt werden soll. Die Befreiung ist daher städtebaulich vertretbar."

Auch die Grundzüge der Planung seien nicht berührt. Spielbanken seien ausschließlich durch Konzessionen des Landes zugelassen, sodass kein anderer Betreiber eine eigene Spielbank im Geltungsbereich eröffnen könnte. Da die Spielbanken anderen Regelungen unterworfen seien als Spielhallen, sei es für Spielhallenbetreiber ausgeschlossen, die Zulassung der Spielbank als Präzedenzfall heranzuziehen. Im Übrigen entspreche das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften, sodass die Befreiung zur Nutzungsänderung in eine Spielbank erteilt werden solle.

Sozialpolitische Gesichtspunkte spielen keine Rolle im Bauplanrecht


Auch zu einem Einwand des Lukas-Werkes, die Vielzahl der vorgesehenen Spielautomaten sowie die gegenüber Spielhallen fehlenden oder deutlich höheren Begrenzungen der Gewinne und Verluste würden die Suchtgefahr erhöhen und könnten zu hohen Schulden führen, äußert sich die Verwaltung. Diese sozialpolitischen Gesichtspunkte dürften in der bauplanungsrechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit der Spielbank keine Rolle spielen. Der Bauvorbescheid solle jedoch bereits einen Hinweis enthalten, dass in die spätere Baugenehmigung Auflagen aufgenommen werden, die einen eventuellen schleichenden Wandel in Richtung Spielhalle verhindern sollen.


mehr News aus Braunschweig