"Ich steche dich ab!" - 26-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht

Mit einem Küchenmesser soll der Angeklagte auf das Opfer eingestochen haben.

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Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Am morgigen Montag startet vor dem Braunschweiger Landgericht die Verhandlung gegen einen 26-Jährigen wegen versuchtem Mord. Dem Mann wird vorgeworfen am 22. September vergangenen Jahres mit einem Küchenmesser mehrmals auf eine Frau eingestochen zu haben. Dem 26-jährigen Angeklagten, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor, wie es in einer Pressevorschau des Landgerichts Braunschweig heißt.


Die Schwurgerichtskammer habe im Rahmen der Eröffnungsentscheidung darauf hingewiesen, dass auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht komme. Nachdem das spätere weibliche Opfer am 26. August bei einer Zeugenvernehmung den Angeklagten einer Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu ihren Lasten bezichtigt habe, sei der Angeklagte für acht Tage in Untersuchungshaft genommen worden. Nach dem Entfallen des dringenden Tatverdachtes und der Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft habe der Angeklagte erfahren, wo sich das spätere Opfer aufhielt.

Sodann habe er die Lokalität aufgesucht und es sei zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer über die Zeugenaussage des Opfers gekommen. Dem Angeklagten sei Hausverbot erteilt worden und er habe das Lokal verlassen. In seiner Wohnung habe sich der Angeklagte ein Küchenmesser geholt und sei damit erneut zu dem Lokal gegangen, wo sich das Opfer noch aufgehalten habe. Als der Angeklagte zum Verlassen des Lokals aufgefordert worden sei, habe dieser vorgegeben, die Toilette aufsuchen zu wollen. Als das Opfer ihm den Rücken zugewandt habe, habe er das unter der Kleidung versteckte Messer herausgezogen. Mit dem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zirka 20 Zentimetern habe der er mehrfach auf den Kopf-, Hals- und Brustbereich sowie auf den Bauch und die Beine des Opfers eingestochen.

"Ich steche dich ab!"


Der Mann habe sich für die aus seiner Sicht falsche Beschuldigung in der Zeugenaussage vom 26. August rächen wollen und habe während der Hinzufügung der Stichverletzungen gerufen: „Ich steche dich ab! Ich bringe dich um!“ Insgesamt habe das Opfer mindestens 24 Stich- und Schnittwunden und unter anderem auch erhebliche Verletzungen an der Lunge, Magen, Leber und Zwerchfell erlitten und auch eine vorübergehende Lähmung eines Gesichtsnervs. Wenige Minuten nach der Flucht des Angeklagten sei dieser von der Polizei am Kohlmarkt in Braunschweig festgenommen worden.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 17. März, am Freitag, 20. März sowie am Montag, 23. März fortgesetzt.


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