Im Katastrophenfall: Wer hilft Menschen mit Einschränkung?

Die SPD-Ratsfraktion hat nach einem Notfallregister gefragt, in das man sich eintragen kann, wenn man externe Hilfe benötigt. Die Verwaltung hat hierzu in einem Ausschuss Stellung bezogen.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können im Katastrophenfall durch längere Stromausfälle schwerwiegende oder sogar lebensbedrohliche Situationen entstehen. Darum sorgt sich die SPD-Fraktion im Rat der Stadt. Im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung hat man daher nachgefragt, ob es in Braunschweig ein Notfallregister gibt, in das man sich eintragen kann, wenn man externe Hilfe benötigt. In der Sitzung am gestrigen Mittwoch nahm die Verwaltung dazu Stellung.



Defekte Aufzugsanlagen könnten eine unüberwindbare Hürde für ältere, kranke oder mobilitätseingeschränkte Personen darstellen, konkretisiert die SPD die Gefahrenlage. Auch medizinisch notwendige Geräte, etwa zur Beatmung, könnten dann nicht betrieben werden. Daraus ergebe sich die Frage, ob die Regionalstelle der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes für solche Krisenfälle über ein Register verfügt, in das sich Personen für eine externe Hilfeleistung und gegebenenfalls bedarfsgerechte Evakuierung oder für medizinische Versorgung eintragen lassen können, weil sie Hilfe nicht aus eigenen Mitteln bewältigen oder organisieren können.

Mittel stark begrenzt


Wie die Verwaltung mitteilt, gibt es so ein Notfallregister nicht, und es sei auch nicht geplant, eines anzulegen. Grundsätzlich teile die Verwaltung zwar das Ziel, und setze hierfür deutlich ausgeweitete Ressourcen ein, im Katastrophenfall hilfebedürftige Personen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen möglichst gut zu unterstützen. Gerade bei länger andauernden und schwerwiegenden Notfällen wie größeren Stromausfällen seien die Handlungsmöglichkeiten im Verhältnis zu den entstehenden Hilfeleistungsbedarfen jedoch stark begrenzt.

Das in der Anfrage thematisierte Notfallregister wäre unterdessen nur dann eine sinnvolle Einrichtung, wenn seine Daten stets aktuell und verlässlich wären. Andernfalls würden im Notfall dringend anderweitig benötigte knappe Ressourcen falsch zugeordnet. Außerdem könnte mit Eintragung in das Register eine nicht zu erfüllende Erwartungshaltung entstehen, dass im Notfall, gegebenenfalls sogar ohne eigenen Notruf, eine Versorgung erfolge.

Hoher Aufwand erforderlich


Aufbau, ständige Pflege und Betrieb eines Notfallregisters würden zudem hohen Aufwand erfordern, so dass dies sinnvollerweise von der staatlichen Verwaltung statt von einzelnen Kommunen betrieben werden müsste. Vor diesem Hintergrund sei es der Verwaltung auch nicht möglich, Aussagen zu eventuellen Kosten zu treffen. Hinzukäme, dass das Register, da internetbasiert, in einem Blackout-Fall nicht erreichbar und damit nicht einsehbar wäre.

Daher sei die Einführung eines entsprechenden Notfallregisters für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen auch nicht geplant, da ein solches Register zu keinem Zeitpunkt den aktuellen, akuten Hilfeleistungsbedarf in einer Krise darstellen könne und unter Umständen zu einer Bindung von Hilfeleistungspotentialen führe.

Selbstschutz empfohlen


Die beste Krisen-Vorsorge sei die individuell-persönliche Vorsorge eines jeden Einzelnen, der so genannte Selbstschutz, welcher sich auch im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes wiederfinde. Dies gelte insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und besonderen Bedarfen. Hier sei der Ansatz der Verwaltung, im Vorfeld durch geeignete Materialien und Informationen, die Bürgerinnen und Bürger zur Eigenvorsorge zu animieren und damit einen Beitrag zur Unterstützung der Bevölkerung zu leisten.


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