In Disko lebensgefährlich verletzt - Messerstecher vor Gericht

Im Rahmen einer Rangelei nach einem Streit, soll ein 23-Jähriger zweimal zugestochen haben - in der Absicht zu töten.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Ab dem morgigen Mittwoch muss sich ein 23-Jähriger vor dem Landgericht Braunschweig dem Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung stellen. Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 31. Januar dieses Jahres in einer Diskothek in Braunschweig versucht haben einen Menschen zu töten. Das berichtet das Landgericht in einer Pressevorschau.



Das spätere Opfer habe sich in dieser Nacht gemeinsam mit einem Freund, ebenso wie der Angeklagte mit fünf seiner Freunde, in der Diskothek aufgehalten. Um kurz vor 3 Uhr habe sich der Freund des Geschädigten zu den Toilettenräumen begeben und sei von dort nicht zurückgekehrt, sodass auch der Geschädigte dorthin gegangen sei. Er habe dort mitbekommen, dass sein Freund in einen Streit mit einer Person aus der Gruppe des Angeklagten verwickelt gewesen sei. Der Mann sei seinem Freund zur Hilfe geeilt und habe versucht den Streit zu schlichten.

Lebensbedrohliche Verletzungen


Beide hätten sodann den Toilettenbereich verlassen und sich in den Eingangsbereich begeben, wo es zu einer Rangelei zwischen den Personen gekommen sei. Während der Auseinandersetzung habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Entschluss gefasst, den Geschädigten zu töten. Hierzu habe er ein mitgeführtes Klappmesser aus seiner Jacke gezogen und mindestens zweimal zugestochen. Er habe erst von dem Geschädigten abgelassen, als die Türsteher der Diskothek hinzugekommen seien. Der Geschädigte sei durch die Messerstiche lebensbedrohlich verletzt worden.

Fortsetzungstermine sind für den 13., 17., 18., 19. und 24. Juli geplant.


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