Infektionsfälle in städtischen Einrichtungen: So ist die Lage in Braunschweig

Betroffen von den Infektionsfällen ist neben Pflegeheimen und Schulen auch ein Heim für Suchtkranke.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. In der vergangenen Woche ist es in verschiedenen Städtischen Einrichtungen zu Corona-Infektionen gekommen. Infolge dessen wurden die betroffenen Kontaktpersonen ebenfalls getestet. Dies betrifft Alten- und Pflegeheime, ein Heim für Suchtkranke und mehrere Schulen. In einer Pressemitteilung teilt die Stadt Braunschweig nun das weitere Vorgehen mit.


Nach Infektionen von Bewohnerinnen und Bewohnern beziehungsweise Heimpersonal habe es in den vergangenen Tagen in mehreren Alten- und Pflegeheimen Testungen gegeben. So wären Testungen in einem Heim in Alt Lehndorf durchgeführt worden, weil dort auch eine mit Covid-19 infizierte Betreuerin aus dem Heim Am Lehmanger arbeite, wo mehrere Fälle aufgetreten waren. Die Testungen im Heim Alt Lehndorf wären alle negativ gewesen. Das Gleiche gelte für die Testungen in einem Seniorenheim in der Nordstadt, wo nach einem Infektionsfall in der vergangenen Woche ebenfalls Tests durchgeführt wurden. Auch diese seien negativ.

Zudem sei eine Mitarbeiterin in einem Heim für Suchtkranke im Westlichen Ringgebiet mit Covid-19 infiziert. Das Gesundheitsamt kläre derzeit das weitere Vorgehen. Noch offen seien die Ergebnisse der Testungen in einem Alten- und Pflegeheim in der Kreuzstraße. Dort wäre ebenfalls eine Mitarbeiterin positiv getestet worden, daraufhin waren Personal und Bewohner getestet worden.

Zudem habe es weitere Fälle an Schulen gegeben. Betroffen seien Lehrkräfte und/oder Schülerinnen und Schüler. Das Gesundheitsamt stehe mit den Schulen in Kontakt und klärt alle weiteren Schritte in bekannter Vorgehensweise. Im Regelfall handele es sich um einen oder wenige Fälle. Aktuell seien zu nennen die Grundschulen Lehndorf und Lamme und die BBS V Kastanienallee. Mitgeteilt werden Schulen hier in der Regel einmalig, wenn Fälle auftreten. Komme es zu weiteren Infektionen an derselben Schule in der Folgezeit, werde dies im Regelfall nicht gesondert berichtet. Es sei denn, es handelt sich um ein besonders ausgeprägtes Infektionsgeschehen.



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