Braunschweig. Am Landgericht soll ab dem 27. Juli ein Fall von Insolvenzverschleppung verhandelt werden. Dem 52-jährigen Angeklagten werden Straftaten im Zusammenhang mit der Führung mehrerer Unternehmen vorgeworfen, die unter anderem als Bauträger in Braunschweig tätig geworden seien.
Wie das Landgericht mitteilte, soll der Angeklagte im Dezember 2010 in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit einer der Gesellschaften die Überweisung eines Betrags von 100.000 Euro von einem Konto der Gesellschaft auf ein Konto seiner Ehefrau veranlasst haben. Das Geld soll dann teilweise für private Zwecke verwendet worden sein.
In den Jahren 2012 und 2013 soll er dann als Geschäftsführer von vier weiteren Unternehmen pflichtwidrig keinen Insolvenzantrag für diese Unternehmen gestellt, obwohl ihm deren Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen sei. Im selben Zeitraum soll er in 37 Fällen Barabhebungen, Barauszahlungen und Überweisungen von dem Konto einer dieser Gesellschaften in Höhe von insgesamt etwa 63.000 Euro zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Ehefrau veranlasst haben, ohne dass diese einen Anspruch auf die entsprechenden Zahlungen gehabt hätten, und hierdurch dem Kommanditisten und den Gläubigern dieser Gesellschaft einen Nachteil zugefügt.
Der Prozess soll anam 13., 16. und 28. August sowie am 11. und 20. September jeweils um 9 Uhr fortgesetzt werden.
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