Inzidenz unter 165: So können Kitas und Schulen ab Montag öffnen

Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten. Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B").

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Ab kommenden Montag, 10. Mai, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Dienstag mitgeteilt hat. Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B"). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium mit.


Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote könnten nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen könnten in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten. Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 würden ab Montag Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B") anbieten. In geteilten Lerngruppen - rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus - würden somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen kommen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

Diese Jahrgänge sind Inzidenz-unabhängig


Zudem werde ab Montag geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B" stattfinden könne: der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12, der 4. Schuljahrgang und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.

Öffnungs- und Schließungsszenarien


Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann könnten Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssten Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibe Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C sei nicht vorgesehen.

Die Kommunen könnten schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule seien grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

Verpflichtende Testungen zu Hause


Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssten sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Nur bei einem negativen Testergebnis seien das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler hätten die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, gegebenenfalls sei das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall könne der Test in der Schule nachgeholt werden.

Bei einem positiven Testergebnis würden die Betroffenen zu Hause bleiben, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule sei deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

Inzidenzunabhängige Regelungen


In der Präsenzphase im Szenario B sei die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht sei an keine Voraussetzungen geknüpft und könne durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen beziehungsweise am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung komme in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Im Unterricht sei auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich könne die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen würden im Sportunterricht - für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten - sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Die grundsätzlichen Hygieneregeln würden auch weiterhin Bestand haben.

Notbetreuung


Notbetreuung werde angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in der Regel zwischen 8 Uhr und 13 Uhr. An Ganztagsschulen könne das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.


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