Jugendring fordert Familiennachzug für Geflüchtete


Logo: Jugendring Braunschweig
Logo: Jugendring Braunschweig

Braunschweig. Um Familienzusammenführungen zu ermöglichen, fordert der Jugendring Braunschweig die Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete. Die Mitgliederversammlung des Jugendrings hatte im November letzten Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das teilt der Jugendring mit.


Die über vierzig stimmberechtigten VertreterInnen und Vertreter der Braunschweiger Jugendverbände sprachen sich einstimmig und ohne Enthaltungen dafür aus, dass sich der Jugendring für den Familiennachzug von Geflüchteten einsetzen soll. Dieser wurde im März 2016 vom Bundestag für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt.

Zur Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten gehören Menschen, denen in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht wie zum Beispiel durch Folter, Todesstrafe oder Bürgerkriege. Das betrifft unter anderem zahlreiche Geflüchtete aus Syrien und dem Irak.

Für die Betroffenen habe die Aussetzung des Familiennachzuges oft katastrophale Folgen: "Sie waren aus lebensbedrohlichen Umständen geflohen. Viele konnten ihre Familien nicht mitnehmen oder wurden während der Flucht von ihnen getrennt. Angekommen in Deutschland müssen sie nun in Ungewissheit oft Monate oder Jahre ohne ihre engsten Familienangehörigen ausharren", so der Jugendring.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sei dies nicht tragbar. Gerade in dieser schwierigen Situation und nach den oft traumatischen Erfahrungen in ihren Herkunftsländern und während der Flucht benötigten sie ihre familiären Bezugspersonen mehr denn je. Familienzusammenführungen müssten daher umgehend und ohne Ausnahme wieder ermöglicht werden!

Bei den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD zu möglichen Koalitionsverhandlungen stand dieses Thema auf der Tagesordnung. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige auslaufen soll. Allerdings wurde vereinbart, dass anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte eine Neuregelung in Kraft treten soll, die nur einer Gesamtzahl von bis zu 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug ermöglicht.

"Wir halten diesen Vorschlag für inakzeptabel. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Dieses Recht muss für alle Menschen gelten, und zwar ohne Einschränkungen und politisch festgelegte Höchstgrenzen. Wir fordern die Braunschweiger Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsparteien daher auf, sich innerhalb ihrer Parteien und des Bundestages dafür einzusetzen, dass der Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete ab sofort wieder ausnahmslos und ohne Höchstgrenze ermöglicht wird", so der Jugendring abschließend.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


SPD SPD Braunschweig