Jugendschöffen gesucht - Bewerbungen bis 15. April möglich


Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Für die Wahlperiode 2019 bis 2023 sucht die Stadt Braunschweig Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe für die Jugendgerichte an Amts- und Landgericht. Die Bewerbung ist bis zum 15. April möglich.


Voraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes sind unter anderem: Deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren und ein Wohnsitz in Braunschweig. Außerdem sollten Jugendschöffinnen und -schöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrungen können aus dem beruflichen oder privaten Bereich kommen.

Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt als rechtliche Laien, aber mit gleichen Rechten und Pflichten wie Berufsrichter aus. Weitere Informationen zum Amt der Jugendschöffen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.braunschweig.de/jugendschoeffen. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2018 zu richten an den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig.

Als Ansprechpartnerin steht Astrid Hilbig, Telefonnummer: (05 31) 470 84 82, E-Mail: astrid.hilbig@braunschweig.de zur Verfügung. Das Amt des Jugendschöffen kann nicht gleichzeitig mit dem Schöffenamt im Erwachsenenbereich ausgeübt werden.

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Braunschweig beschlossen. Aus diesen Vorschlägen wählt dann ein speziell dafür beim Amtsgericht Braunschweig gebildeter Wahlausschuss die Jugendschöffen aus.


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