Kanzlerfeld – weiterhin kein neuer Supermarkt

von Robert Braumann


Auf dieser Grünfläche soll der neue Görge-Markt entstehen. Foto: Kathrin Thies
Auf dieser Grünfläche soll der neue Görge-Markt entstehen. Foto: Kathrin Thies | Foto: Kathrin Thies



Braunschweig. Es hat ein bisschen etwas von einer neverending Story - im Kanzlerfeld soll auf einer Fläche südlich der Bundesallee im Einmündungsbereich der Stauffenbergstraße ein neuer Görge Supermarkt entstehen. Er könnte den vorhandenen Edeka auf der anderen Straßenseite ersetzen. Doch es gibt Widerstand in der Bevölkerung. Besonders die Bürgerinitiative Kanzlerfeld wehrt sich gegen das Vorhaben. Der Bebauungsplan wurde öffentlich ausgelegt und es gab 90 Einwendungen gegen das Vorhaben. Es musste nachgebessert werden – nun soll der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden.

Die Einwendungen gegen den neuen Supermarkt sind vielfältig, es wird in Frage gestellt, ob es nötig ist den vorhandenen Lebensmittelmarkt zu vergrößern und umzusiedeln wird grundsätzlich in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang wird die Verödung des Altstandortes befürchtet und der Verlust der derzeitigen Grünfläche einschließlich des Bolzplatzes abgelehnt. Zudem wurde bemängelt, dass der Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt wäre und die Höhe des Gebäudes wird abgelehnt. Außerdem sei die verkehrliche Erschließung nicht ausreichend und die Anzahl der geplanten Einstellplätze nicht passend,

Verwaltung bezieht Stellung


Eine Verödung des Altstandortes soll durch die Einrichtung eines Getränkemarktes durch den Vorhabenträger vermieden werden, so die Verwaltung. Das Verkehrsgutachten habe kein Erfordernis einer Nachbesserung ergeben. Beim Lärmschutz habe man nachbessern müssen und die Lärmschutzanlagen erhöht. Die Anzahl der geplanten Stellplätze wurde entsprechend der Richtzahlen für den Einstellplatzbedarfs ermittelt. Die vorgenommenen Änderungen erfordern nun eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.

Sachstand Altstandort


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Verwaltung mehrfach von einem Teil der Anwohner gebeten worden zu prüfen, ob ein Verbleib des derzeitigen Marktbetreibers am Altstandort David-Mansfeld-Weg oder die Ansiedlung eines neuen Betreibers möglich ist.  Daraufhin hatte die REWE-Gruppe im Frühjahr 2015 ihr Interesse an der Anmietung des derzeitigen Marktes bekundet. Eine verbindliche Planung liege hier aber bisher nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt somit die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift "Franz-Rosenbruch-Weg", OE 39.


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