Braunschweig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) "Mascheroder- und Rautheimer Holz" in der Stadt Braunschweig für unwirksam erklärt, weil die der Verordnung anliegenden Karten bei der Veröffentlichung in einem verkleinerten Maßstab abgedruckt wurden. Dies sah das OVG formal als nicht ausreichend an, wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet.
Das OVG hat die Naturschutzgebietsverordnung jedoch explizit nicht inhaltlich geprüft, sondern sein Urteil lediglich auf den angeführten formalen Aspekt gestützt. Es hat ferner ausgeführt, dass die von den Klägern kritisierte zeichnerische Bestimmung des geschützten Gebietes noch ausreichend detailliert sei. Insoweit ist das Gericht der Argumentation der Stadt Braunschweig gefolgt.
Die Stadtverwaltung gehe weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Verordnungsinhalts aus. Gleichwohl werde sie die Verordnung nicht nur neu veröffentlichen, sondern das Urteil zum Anlass nehmen, etwaige sinnvolle Nachsteuerungen im Detail vorzunehmen und dem Wunsch der Kläger nach einem genaueren Kartenmaßstab nachzukommen. Sie werde den Verordnungstext sodann den Gremien erneut zur Entscheidung vorlegen, um schnellstmöglich wieder die europarechtskonforme Sicherung des FFH-Gebietes als Naturschutzgebiet zu erreichen.
Die Verwaltung beabsichtige daher, nach abgeschlossener Prüfung der Naturschutzgebietsverordnung das öffentliche Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung) durchzuführen und die Naturschutzgebietsverordnung anschließend in den ersten Gremienlauf 2021 zur erneuten Beschlussfassung zu geben.
Entsprechend sind am heutigen Mittwoch der Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 (Südstadt-Rautheim-Mascherode) und der Rat der Stadt informiert worden
Karten zu klein abgedruckt: Gericht setzt Verordnung für Naturschutzgebiet aus
Die Stadtverwaltung werde dem Wunsch des Oberverwaltungsgerichts nachkommen und den Maßstab der Karten überarbeiten.
Archivbild. | Foto: Thorsten Raedlein