Braunschweig. Der Stadt Braunschweig waren beim Erlass eines scharfen Hygienekonzeptes für die Durchführung des AfD-Parteitages in der Millenium-Halle als Präsenzveranstaltung die Hände gebunden. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Linken hervor. Grund sei eine Ausnahme in der niedersächsischen Corona-Verordnung für Parteitage mit wahlrechtlich erforderlicher Listenaufstellung. Die Stadt Braunschweig räumt ein, dass dieses Vorgehen "nicht zielführend" sei und will das Land Niedersachsen auf das Problem aufmerksam machen.
Die Linke war der Ansicht, dass hier beim Infektionsschutz mit zweierlei Maß gemessen werde. "Während die AfD Delegierten fast ohne Einschränkungen blieben, erließen die Behörden umfassende Hygieneregeln für die Gegenproteste, die unter freiem Himmel stattfanden", hebt die Ratsfraktion der Linken hervor und verweist auch auf den Bundesparteitag der AfD in Kalkar (Nordrhein-Westfalen), bei dem strenge Hygieneregeln für alle Teilnehmenden galten.
Große Unterschiede zwischen Bundesländern
Laut Stadtverwaltung habe der Veranstalter ein Hygienekonzept vorgelegt, welches nach einmaliger Korrektur den Vorgaben der Corona-Verordnung entsprochen habe. Dennoch existieren Fotos und Aufnahmen des Parteitages, die eindeutig das großflächige Fehlen von Masken und Abständen belegen - trotz Hygienekonzept. Der Unterschied zu Kalkar liege laut Stadtverwaltung im unterschiedlichen Hygienekonzept der beiden Bundesländer: "Gemäß der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung herrscht bei allen ausnahmsweise zulässigen Parteiveranstaltungen zusätzlich zum Abstandsgebot die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske. Die Alltagsmaske darf auch auf den Sitzplätzen nicht abgenommen werden, wogegen sich die AfD erfolglos an das Oberverwaltungsgericht NRW gewandt hat."
Große Freiräume für Parteitage in Niedersachsen
Im Gegensatz hierzu gelte für die Besucher von Parteitagen in Niedersachsen eine Maskenpflicht nur abseits des Sitzplatzes. Wenn es sich um einen Parteitag mit wahlrechtlich erforderlicher Listenaufstellung handelt, seien die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom ansonsten geltenden Abstandsgebot ausgenommen. "Vor diesem rechtlichen Hintergrund war für Anordnungen des Gesundheitsamtes in Bezug auf Mindestabstände oder das Tragen von Alltagsmasken am Sitzplatz kein Raum", schlussfolgert die Stadtverwaltung.
Ausnahmeregelung "nicht zielführend"
Die Ausnahmeregelung, die in der niedersächsischen Corona-Verordnung für Parteiveranstaltungen zur Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern nach dem Wahlrecht vorgesehen ist, erscheine vor dem Hintergrund der Systematik der Corona-Verordnung, so die Stadtverwaltung, "nicht zielführend". Die Stadt Braunschweig wolle das Land Niedersachsen darauf aufmerksam machen und um Berücksichtigung bei der nächsten Überarbeitung der Verordnung bitten.
Zahlreiche Atteste vorgelegt
Aus der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage der Linken-Ratsfraktion geht außerdem hervor, dass das Ordnungsamt der Stadt mehrfach zu Kontrollen beim Parteitag zugegen war, Verstöße seien veranstalterseitig jedoch nicht festgestellt worden. Gleichwohl erklärt die Verwaltung: "Verstöße einzelner Personen gegen das Hygienekonzept der Veranstalterin stellen gemäß der Corona-Verordnung keine Ordnungswidrigkeit dar und können demgemäß nicht geahndet werden." Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten der Veranstalterin zudem ärztliche Atteste vorgelegt, nach denen ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar sei.
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