Braunschweig. Im Januar hatte der Stadtbezirksrat Stöckheim-Leiferde auf Antrag der SPD-Fraktion die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob für Silvester 2020/2021 die Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen möglich sei. Konkret sollte es dabei um das Umfeld des Stöckheimer Zoos sowie um öffentliche Plätze wie etwa den Stöckheimer Markt gehen. Nun folgt im Rahmen der Sitzung am 22. Juni die Stellungnahme der Verwaltung. Demnach wird es kein Böllerverbot in Stöckheim geben.
Es gebe vermehrt Diskussionen darüber, in der Silvesternacht Feuerwerksverbotszonen einzurichten, um Umwelt und Tiere und bestimmte Orte und Plätze zu schützen, hatte es im SPD-Antrag geheißen. Auch im Stadtbezirk Stöckheim-Leiferde gebe es besonders sensible Bereiche, die entsprechend geschützt werden sollten. Dies seien das Umfeld des Stöckheimer Zoos insbesondere zum Schutz der Tiere und öffentliche Plätze wie der Stöckheimer Markt, zumal dort Verunreinigungen nicht beseitigt würden.
Die Verwaltung sieht hierfür allerdings keine rechtlichen Voraussetzungen. Das Sprengstoffgesetz sieht neben den allgemeinen Einschränkungen wie zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern nur Anordnungen in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden vor. Weitergehende Abbrennverbote dürften nur nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verhängt werden. Voraussetzung sei hier das Vorliegen einer konkreten Gefahr, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennen lasse und die mit milderen Mitteln nicht abgewehrt werden könne.
Keine konkreten Gefahren ersichtlich
Im Umfeld des Stöckheimer Zoos seien keine konkreten Gefahren durch ein Silvesterfeuerwerk ersichtlich, so die Verwaltung. Der Schutz der Tiere sei nach Auskunft des Betreibers des Zoos gewährleistet. Diese würden regelmäßig zum Jahreswechsel in ihre Quartiere eingeschlossen. Besonders brandempfindliche Gebäude gebe es im Zoo nach Auskunft des Betreibers nicht. Auch das bloße Zurücklassen von Feuerwerksabfällen und anderen Verunreinigungen zum Beispiel im Bereich des Stöckheimer Markts rechtfertige kein generelles Feuerwerksverbot in diesem Bereich.
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