Braunschweig. Unter dem Titel "Fracking im Stadtbezirk" hatte die CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat Lehndorf-Watenbüttel eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob dieser Informationen bezüglich einer geplanten Erdgasförderung in diesem Bereich vorliegen und entsprechende Rechte seitens des Landes vergeben wurden. Anlässlich der Sitzung des Stadtbezirksrates am morgigen Mittwoch liegt nun die Antwort der Verwaltung vor. Demnach liegt bislang nur eine Erlaubnis zur Suche aber keine Genehmigung zur Förderung von Bodenschätzen vor.
Die Stadt Braunschweig betont zwar, dass sie im Bereich Fracking keine originären Zuständigkeiten habe, beruft sich in ihrer Antwort auf den Kartenserver NIBIS des zuständigen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Demnach besitzt die RDG Niedersachsen GmbH zwar eine bis zum 31. August 2021 befristete Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken innerhalb des Erlaubnisfeldes Borsum, das auch den westlichen Teil des Stadtbezirks Lehndorf-Watenbüttel umfasst.
Keine Bewilligung für den Abbau von Bodenschätzen
Unter „Aufsuchung“ sei bergrechtlich aber lediglich die auf die Entdeckung von Bodenschätzen gerichtete Tätigkeit zu verstehen. Diese Erlaubnis berechtige somit dazu, einen „Claim“ abzustecken und gewähre somit Exklusivität bei der Auswertung von Daten und bei der Aufsuchung von Bodenschätzen in dem Erlaubnisfeld. Eine Bewilligung zur Förderung von Erdgas, die Voraussetzung für den Abbau von Bodenschätzen sei, wurde laut des NIBIS-Kartenservers des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie nicht erteilt.
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