Braunschweig. Die kostenlose Nutzung der im Besitz der Stadtbad GmbH befindlichen Bäder könnte die Attraktivität der Kinder- und Jugendfeuerwehren steigern. In Braunschweig ist dies allerdings nicht möglich, so die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.
"Aus steuerlichen Gründen ist eine unentgeltliche Nutzung von Bädern der Stadtbad-GmbH durch Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren nach Auskunft des Unternehmens nicht möglich", stellte Michael Hanne, Leiter der Feuerwehr Braunschweig fest. Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig vom 6. Oktober 2015 sei nur die Freiwillige Feuerwehr eine Einrichtung der Stadt Braunschweig. Die Jugend- und Kinderfeuerwehren würden eine Abteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehren (§ 1 Abs. 7, Buchst. b und c der o. g. Satzung) bilden.
Analog zur geübten Praxis bei Mitgliedern der Feuerwehren bzw. der freiwilligen Feuerwehren könnte stattdessen durch die Stadt Braunschweig für die Inanspruchnahme der Bäder auf Basis der geltenden Tarife der Stadtbad-GmbH eine Ausgleichszahlung erfolgen. Denkbar wäre der Erwerb von Bonuskarten, mit denen eine Rabattierung in Höhe von 20 Prozent gegenüber den regulären Eintrittspreisen möglich wäre, so Hanne. Die hieraus resultierende Belastung des städtischen Haushalts müsste noch ermittelt werden.
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