Braunschweig. Die Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt hatte zur heutigen Ratssitzung vorgeschlagen, dass sich die Stadt Braunschweig am Konzept „Die nette Toilette“ beteiligen sollte. Dieses Konzept sieht vor, dass Gastronomen ihre Toiletten zur Verfügung stellen und dafür einen kleinen Zuschuss der Stadt bekommen. Die Stadt sieht hier jedoch keine Notwendigkeit.
In Braunschweig werde häufig beklagt, dass es zu wenig öffentliche Toiletten und zu viele Wildpinkler gebe. Ebenso würden sich die Nutzerinnen der öffentlichen Toiletten häufig über den Zustand beklagen, begründet die Gruppe ihren Antrag. Eine einfache Möglichkeit, dem abzuhelfen, sei das in vielen Städten praktizierte Konzept "Die nette Toilette", bei dem die Stadt Gastronomen unterstützt, deren Toiletten öffentlich nutzbar sind. Deutschlandweit seien schon rund 300 Kommunen an diesem Konzept beteiligt. Die dazugehörige App hätten auch viele Gäste und Touristen der Stadt Braunschweig installiert. Nur würde sie hier bei dringenden Bedürfnissen leider nicht weiterhelfen. Durch die "nette Toilette" würde eine Win-Win-Situation entstehen, weil die Stadt oder Gemeinde die Gastronomen finanziell bei der Pflege der Toiletten unterstütze und Kosten eingespart würden. Außerdem könnten die Gastronomen dadurch Neukunden gewinnen und sie könnten finanzielle Unterstützung für den Unterhalt seiner Toiletten erhalten. Ein weiterer Vorteil sei laut der Gruppe Direkte Demokraten, dass die Bürger ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten erhalten, die sauber, gepflegt und bis spät in die Nacht geöffnet sind.
Kein Bedarf
Als Beispiel fügt die Gruppe die Stadt Aalen an. Hier zahle die Stadt Gastronomen, die sich an der „netten Toilette“ beteiligen, einen Zuschuss von etwa 60 bis 100 Euro monatlich - je nach Lage und WC-Ausstattung für Reinigung und Instandhaltung. Die Unterhaltskosten einer öffentlichen Toilette würden hier somit den Zuschüssen für 30 gastronomiebetriebene Toiletten entsprechen. Nach einer kurzen Anlaufzeit konnten dort alle städtischen Toiletten geschlossen werden.
In ihrer Stellungnahme machte die Verwaltung deutlich, dass man sich der Auffassung der AAI zu den Kapazitäten während der Ladenöffnungszeiten anschließe und keinen Bedarf sehe, sich an dem Konzept zu beteiligen. Aus Sicht des AAI können Besucher und Kunden während der Ladenöffnungszeiten bereits auf ein ausreichendes Netz an Toiletten der (innerstädtischen) Händler und Gastronomen zurückgreifen. Die Optimierung durch die Umsetzung des markenrechtlich geschützten Konzeptes „Nette Toilette“ durch lokale Gewerbetreibende und Gastronomen werde deshalb als nicht zielführend erachtet.
Der Verwaltungsausschuss hatte vorab über den Antrag entschieden und sich dagegen ausgesprochen und auch der Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung hatte eine Ablehnung empfohlen. Rat der Stadt wurde über die Entscheidung heute lediglich unterrichtet.
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