Braunschweig. Nach langer Zeit wird im Städtischen Klinikum das generelle Besuchsverbot gelockert. Ab Montag sind im Zeitraum von 12 bis bis 18 Uhr Besuche im eingeschränkten Maße wieder möglich. Grundsätzlich gilt weiterhin während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum die FFP2-Maskenpflicht, teilt das Klinikum am Freitag mit.
Lesen Sie auch: Innenohrprothese: Braunschweiger Klinikum erhält Zertifikat
Es kann eine Person pro Patient und pro Tag für maximal 60 Minuten zu Besuch kommen; auf den Intensivstationen, in der Geburtshilfe, in der Kinderklinik und für Palliativpatient:innen nach Absprache.
Lesen Sie auch: Inzidenz der Region fällt unter 1.000er-Marke
Zutritt nur mit Test
Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Besuche beim Betreten der Klinik vor Ort registrieren müssen. Außerdem gilt die 1G-Regelung. Das bedeutet die Vorlage eines zertifizierten, negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf beziehungsweise eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf – dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Das Klinikum bietet keine Testungen vor Ort an, allerdings finden sich in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang der beiden Standorte Salzdahlumer Straße und Celler Straße jeweils ein Bürgertestzentrum. „Wir freuen uns, dass wir mit dieser Lockerung eine vorsichtige Wiedereröffnung und damit ein Stück Normalität ermöglichen können“, freut sich der Ärztliche Direktor, Dr. Thomas Bartkiewicz. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
mehr News aus Braunschweig