Kritik an Drohneneinsatz der Polizei bei Eintracht-Spiel

Die "Blau-Gelben Hilfe" sieht die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen außer Kraft gesetzt. Die Polizei begründet den Einsatz mit konkreten Maßnahmen.

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Symbolbild | Foto: Thomas Stödter

Braunschweig. Im Rahmen des ersten Heimspiels der Braunschweiger Eintracht gegen den Hamburger SV am 17. Juli hat die Polizei offenbar eine Drohne eingesetzt. In einer Pressemitteilung kritisiert die "Blau-Gelbe-Hilfe" dies als "Überwachung 4.0". Die Polizei bestätigt auf Anfrage von regionalHeute.de den Einsatz. Dieser sei aufgrund zweier konkreter Anlässe erfolgt.



Mit den zahlreichen Pyro-Aktionen der Hamburger Fans während des Spiels, habe der Drohneneinsatz nichts zu tun gehabt. Die Drohne sei temporär bei zwei Sachverhalten eingesetzt worden, berichtet Polizeisprecher Nico Dilling. Nach einem körperlichem Angriff auf Polizeikräfte, sei eine vorläufige Festnahme durch Polizeikräfte nach Spielende hinter den Gästeblöcken erfolgt. Mittels Drohne sei hier das unmittelbare Umfeld überwacht worden, um Gefährdungen für die Einsatzkräfte und Unbeteiligte zeitnah erkennen zu können.

Rivalisierende Fangruppen ausgemacht


Zudem sei eine drohende Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Gruppen außerhalb des Stadions mittels Drohne aufgeklärt worden. Ziel sei hier die Feststellung der Standorte der Gruppen zur Verhinderung eines Aufeinandertreffens gewesen. Der Einsatz der Polizei-Drohne habe sich auf § 32 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) gestützt und sei aus Gründen der Gefahrenabwehr zielgerichtet bei den beiden Sachverhalten erfolgt, so Dilling.

Die "Blau-Gelben Hilfe" (BGH), die in ihrer Pressemitteilung die Angaben der Polizei zur Dauer der Aufnahmen anzweifelt, sieht durch den Einsatz die "Persönlichkeitsrechte des Einzelnen außer Kraft gesetzt". Die Polizei sieht dies anders. Die Drohne habe lediglich ein Livebild gesendet, um die genannten Aufgaben erfüllen zu können. "Eine Speicherung der Daten wurde nicht vorgenommen. Die polizeiliche Zielrichtung waren Übersichtsaufnahmen", erklärt der Polizeisprecher. Die zulässige Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung basiere auf § 32 NPOG.

Keine Drohnen bei anderen Spielen


Bei den Heimspielen gegen Hertha BSC und Darmstadt 98 habe es keine Drohneneinsätze gegeben, teilz die Polizei weiter mit. Der Einsatz von Drohnen sei derzeit in Braunschweig kein Standard bei allen Spielen, sondern reduziere sich auf Begegnungen mit besonderem Risiko. Im Übrigen orientiere sich der Einsatz stets an der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Jendrik Pufahl von der BGH kommt zu einem anderen Fazit: „Die digitale Überwachung von Zuschauern und Fans hat inzwischen ein bedrohliches Ausmaß angenommen. Wir werden mit allen Beteiligten das Gespräch suchen, um diese Entwicklung aufzuhalten.“


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