Braunschweig. Fürs Gleichgewicht, für das Sozialverhalten, für Muskelkater in Armen und Beinen ist ein Klettergarten eine tolle Sache, findet Fatih Türk. Für Vögel, Amphibien und Dachse nicht, finden Naturschützer. Seit einigen Tagen protestieren Naturschutzverbände sowie einige Ratsmitglieder gegen das Vorhaben, das zurzeit in der Nähe des Raffteichbades entsteht. Das Problem: der Standort, der Timmerlaher Busch, ist Landschaftsschutzgebiet.
Im Juli unterrichtete die Stadtverwaltung den Planungs- und Umweltausschuss über den Sachverhalt am Timmerlaher Busch (die Vorlage ist hier einzusehen). Nun ist der erste Spatenstich gestochen, die Bauarbeiten sollen beginnen und noch im Oktober sollen das erste Mal Menschen durch die Baumwipfel in der Nähe des Raffteichbades steigen. Für den Bau des Klettergartens kann der Investor Fatih Türk von der Betreiberfirma no-limit GmbH eine Ausnahmegenehmigung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung hoffen. Für das Funktionsgebäude gibt es bereits eine Teilbaugenehmigung. Mit dem Parcours kann er beginnen, wenn noch fehlende Unterlagen bei der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht und die Genehmigung erteilt ist.
In einer Pressemitteilung hatte sich vor wenigen Tagen der BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs über das Vorgehen beschwert (BraunschweigHeute.de berichtete) - und bekommt Rückendeckung vom BUND für Umwelt und Naturschutz. Robert Slawski, Beiratsmitglied des Braunschweiger BUND, sagt, er teile Büchs' Einschätzung voll und ganz: "Nach meinem Empfinden kann es nicht sein, dass man eine Landschaftsschutzgebiet-Verordnung so einfach aushebelt", sagt er. "Dort wird während der ganzen Saison ein Lärmpegel herrschen, der die Vögel irritiert und die Dachse vertreibt." Slawski finde einen Kletterpark als Idee "gar nicht verkehrt", doch er frage sich, warum das dort, am Ende des Madamenwegs, sein müsse und nicht beispielsweise in einem der Braunschweiger Parks. Man müsse den Bau nun schnellstmöglich stoppen, damit kein größerer Schaden entstehe.
Die Verwaltung begrüßt die Pläne Türks
Von Seiten der Stadt ist die Sache klar: "Die Stadtverwaltung begrüßt den in der Nordspitze des Waldgebiets 'Timmerlaher Busch' geplanten Hochseilklettergarten als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Freizeitangebots rund um den Westpark und für die Weststadt", sagt Pressesprecher Rainer Keunecke. Es handele sich dabei um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Die Politik sei darüber frühzeitig informiert worden, müsse aber nicht in die Entscheidung eingebunden werden.
"Damals hat niemand aufgeschrien", sagt auch Fatih Türk. Er kann mit den Bedenken nicht viel anfangen - "sie wurden mir gegenüber auch nicht geäußert", sagt er. Er verweist auf fünf Gutachter, die dort am Werk seien. "Es gibt unzählige Anforderungen, und der Bau ist eng mit der Naturschutzbehörde abgestimmt", argumentiert Türk. Die Fläche des Parks von rund 3000 Quadratmetern betreffe nur einen Bruchteil der Gesamtfläche des Waldes.
"Ich finde es schade, dass das Vorhaben nun auf diese Bedenken reduziert wird", klagt Türk. "Klettergärten sind eine Bereicherung für den sozialen Bereich - zu uns kommen Kinder aus unterschiedlichen Schichten und üben sich in Bewegung und Koordination, sie erfahren den Wald. Wir schaffen auch Arbeitsplätze, aber es gibt nur Kritik, die nicht einmal an uns selbst gerichtet wird." Er sei bereit, sich mit den Kritikern zusammen zu setzen und sein Vorhaben genau zu erklären.
Andere Standorte waren bereits früh geprüft worden - immerhin ist Türk schon seit 2010 gemeinsam mit der Stadt auf der Suche nach einem Ort für einen Klettergarten. Auch der Nussberg und Bürgerpark waren damals im Gespräch. "Der Nussberg ist aber denkmalgeschützt, und auch im Bürgerpark passte es nicht in die Gesamtplanung", sagt Adrian Foitzik von der städtischen Pressestelle. Er glaube, auch bei diesen Standorten hätte es Proteste gegeben. "Dort sind viele Spaziergänger unterwegs - der Wald ist weniger frequentiert."
Türk muss mit seinem Vorhaben sich nach folgenden Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde richten:
1. bauliche Einrichtungen und, soweit bei den Parcours möglich, auch diese (z.B. Kinderparcours) werden außerhalb des Waldes errichtet,
2. die Parcoursführung ist so zu gestalten, dass Beginn und Ende eines Parcours an jeweils vorhandenen Wegen liegen,
3. sonstige erforderliche Zuwegungen sind hochzuständern,
4. das Verlassen der Wege wird untersagt,
5. der Beginn der Klettersaison ist jährlich der Amphibienwanderungsphase anzupassen.
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