Ladendieb erwischt und am nächsten Tag verurteilt

Dies berichtet die Polizei.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am Mittwochvormittag um 11:30 Uhr beobachteten Mitarbeiter des Einkaufszentrums BraWo-Park einen Mann, der mit einem Rucksack in der Hand in die Anprobe ging. Als er wieder herauskam, trug er den Rucksack nicht mehr in der Hand, sondern auf dem Rücken. Das Etikett des Rucksacks hatte er abgetrennt und in der Umkleidekabine zurückgelassen. Nachdem der Kunde das Geschäft verlassen hatte, ohne den Rucksack zu bezahlen, sprachen ihn die Mitarbeiter auf sein Verhalten an und gingen gemeinsam ins Büro. Da der Mann aber keine Ausweisdokumente bei sich hatte, zogen sie die Polizei hinzu, die in der Dienststelle schließlich die Personalien des Mannes eindeutig feststellen konnte. Er verfügte über keinen festen Wohnsitz in Deutschland und wurde deswegen in einem beschleunigten Verfahren einem Richter vorgeführt, der ihn am nächsten Tag zu einer Geldstrafe verurteilte. Dies berichtet die Polizei.


Über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte der 21-jährige Mann nicht, sodass das Strafverfahren wegen Ladendiebstahls nicht gewährleistet wäre. Die Polizeibeamten nahmen den Mann vorläufig fest, sodass die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht anregen konnte. Das Gericht folgte ihrem Antrag und konnte den Mann am darauffolgenden Tag zu einer Geldstrafe verurteilen.


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