Braunschweig. Die FDP hat im niedersächsischen Landtag den Antrag gestellt, homosexuelle Männer beim Thema „Blutspenden“ nicht länger zu diskriminieren. Demnach kommen Schwule laut EU-Richtlinien als Spender grundsätzlich nicht in Frage. Der FDP-Landtagsabgeordnete Björn Försterling aus Wolfenbüttel will das ändern und hat nun die Initiative in Hannover mit auf den Weg gebracht. (WolfenbüttelHeute.de berichtete)
Die Kritik an der bestehenden Regelung ist nicht neu. Bereits im Dezember 2012 hat die Grüne Jugend in Nordrhein-Westfalen einen offenen Brief an die Bundesärztekammer, das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut geschrieben und entsprechende Forderungen gestellt.
Auf Nachfrage unserer Online-Zeitung beim Deutschen Roten Kreuz in Braunschweig wurden wir auf die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts zu diesem Brief verwiesen. Dieser schließt man sich an. Darin werden sogenannte „Ausschlusskritierien für Fremdblutspender“ beschrieben. Es geht in erster Linie um „Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt.“
- Dazu zählen:
- heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben,
- männliche und weibliche Prostituierte.
Weiter verweist das Bundes-Institut darauf, dass in den 80er Jahren gehäuft HIV durch Blutproben übertragen wurde und seitdem jedes Risiko ausgeschlossen sein müsse. Die Sicherheit des Patienten habe Vorrang. „Auch um den Preis, möglicherweise Menschen von der Blutspende auszuschließen, deren Spende im Einzelfall keine Infektion übertragen würde.“ Laut aktuellen Daten des Robert-Koch-Instituts haben homosexuelle Männer nach wie vor ein deutliche höheres Risiko, sich mit HIV anzustecken als heterosexuelle Männer.
Der Landes-FDP sind diese Ausführungen zu pauschal. Hier werde eine Personengruppe vorverurteilt und diskriminierend ausgeschlossen. Man sollte sich eher an Regelungen wie in Neuseeland, Australien oder Südafrika orientieren. Hier werden schwule Männer, die nachweislich über einen längeren Zeitraum in einer festen Beziehung leben, zur Blutspende zugelassen. Bereits im vergangenen Sommer hatte sich auch die Bundesärztekammer für eine Reform des EU-rechtlichen Rahmens ausgesprochen.
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